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JA, ausländische Beschäftigte HABEN Rechte!!

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Unabhängig von früheren Gerüchten oder Horrorgeschichten hätten Sie dank der arbeitsrechtlichen Änderungen der vorangegangenen zwei Jahre nun tatsächlich dieselben Arbeitnehmerrechte und denselben arbeitsbehördlichen Schutz wie eine Führungskraft bei Huawei, ICBC oder Sinopec.Vor 2012 blieb Ihnen zugegebenermaßen kaum mehr, als sich zu beschweren oder zu kündigen, wenn Sie zum Verteilen von Flyern auf der Straße oder zu unbezahlten Überstunden gezwungen wurden. Diese Zeiten seien nun vorbei. Der Artikel nennt folgende Rechte für Inhaber eines Foreign Experts Certificate (FEC):

* Bei Unterzeichnung der Beschäftigungsvereinbarung haben Sie Anspruch auf ein ausgedrucktes Original Ihres Vertrags, das unterschrieben und mit dem roten Unternehmensstempel versehen ist.

* Sie haben das Recht, vor Vertragsunterzeichnung eine schriftliche Stellenbeschreibung zu erhalten. SIE müssen darauf achten, dass diese konkret und auf Englisch verfasst ist und Arbeitszeit, Arbeitstage, Arbeitsort, Vergütung, Urlaub, Boni, Visakosten, Flugkostenerstattung, Freigabeschreiben und weitere Punkte eindeutig regelt.

* Sie dürfen nicht zu Tätigkeiten gezwungen werden, die nicht in Ihrer Stellenbeschreibung festgelegt sind. Bestehen Sie darauf, dass diese als Anlage zum Vertrag aufgenommen, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen wird. So kann man Sie nicht als Werbefigur in Einkaufszentren oder zum Verteilen von Flyern auf der Straße einsetzen.

* Ihre Probezeit darf pro Jahr Vertragslaufzeit einen Monat nicht überschreiten. Bei einem Einjahresvertrag sollte sie daher höchstens einen Monat betragen. Unterzeichnen Sie dagegen einen Vertrag mit drei oder sechs Monaten Probezeit, verzichten Sie nach Darstellung des Artikels stillschweigend auf Ihr entsprechendes Recht.

* Wenn Sie einen FEC (Foreign Experts Certificate) besitzen, dürfen Sie nicht ohne Ihre Zustimmung zu unbezahlten Überstunden gezwungen werden. Allein dieser Schutz ist für manche ausländische Lehrkräfte in China monatlich etwa 5.000 bis 10.000 RMB wert.

* Sie haben Anspruch darauf, sowohl das Einladungsschreiben als auch das Freigabeschreiben kostenlos zu erhalten. Beides sind gesetzliche Anforderungen und administrative Pflichten des Arbeitgebers.

* Wenn Sie in China beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf ein Z-Visum. Die Erledigung dieser gesetzlichen Arbeitgeberpflicht darf nicht bis nach der Probezeit aufgeschoben werden; wer Ihnen das Gegenteil erzählt, ist nach Darstellung des Artikels zu meiden.

Nun die schlechte Nachricht: Wenn Sie kein Z-Visum im Reisepass haben, stehen Ihnen nach Darstellung des Artikels keine dieser Rechte zu, und Ihnen drohen Festnahme und Abschiebung als „illegaler Ausländer“. Wenn Sie diese und weitere Rechte nicht kennen, könnten unseriöse Vermittler versuchen, Sie von den folgenden Unwahrheiten zu überzeugen …

A) „Während Ihrer 90-tägigen Probezeit erhalten Sie nur 50 % Ihres Gehalts.“

B) „Sie brauchen erst nach Abschluss Ihrer Probezeit ein Z-Visum.“

C) „Wenn Ihre Beurteilung nicht gut ausfällt, wird Ihre Probezeit bei gekürzter Vergütung auf sechs Monate verlängert, bis Sie die Beurteilung bestehen.“

D) „Da Sie weder ein TEFL-Zertifikat noch zwei Jahre Lehrerfahrung besitzen, arbeiten Sie sechs Monate als Lehramtspraktikant für 50 % des Gehalts, anschließend drei Monate für 75 % und erhalten erst in den letzten drei Monaten Ihres ersten Jahres die volle Vergütung.“

E) Da Sie kein englischer Muttersprachler sind, müssen Sie eine sechsmonatige Probezeit bei gekürzter Vergütung absolvieren.

Bei einer kurzen Umfrage unter 500 ausländischen Lehrkräften in China stellte der Artikel fest, dass 70 % diese Arbeitnehmerrechte überhaupt nicht kannten und seit Monaten unbezahlte Überstunden leisteten; 32 % taten dies bereits seit mehr als einem Jahr. Addiert man das durch unbezahlte Überstunden einbehaltene Geld, die monatliche Kürzung um 300 US-Dollar, die erfundenen Zahlungen von nur 50 % während Praktikum oder Probezeit und womöglich noch die Behauptung eines „automatischen chinesischen Einkommensteuerabzugs von 20 %“, werden Beschäftigten rund 40 %, vielleicht sogar 50 % ihrer Gesamtvergütung vorenthalten. Im Umgang mit Arbeitsvermittlern in China ist Schweigen tatsächlich Gold: Wer nicht fragt, erfährt vieles nicht. So wird verständlich, weshalb die CFTU von Vermittlern angegriffen wird, die sich in ESL- und TEFL-Foren oder Expat-Foren als andere Lehrkräfte ausgeben, nachdem sie als solche Abschöpfer entlarvt wurden. Und das Traurige daran: Sie sind nicht alle Chinesen. Siehe die folgenden Links:

http://www.eslwatch.info/china-2/sca...fl-forums.html

http://www.thebeijinger.com/forum/20...s-expat-forums

http://www.eslbase.com/forum/viewtopic/t-3125

http://www.esl-jobs-forum.com/viewtopic.php?t=6523

http://www.eslbase.com/forum/viewtopic/t-3514

Ausländische Lehrkräfte gehören in China zu den am schlechtesten bezahlten Expats, sind aber besonders häufig Ziel von Betrügern und Identitätsdieben. Lehrkräfte sollen anderen etwas beibringen. In China sind jedoch oft sie selbst diejenigen, die eine harte Lektion lernen. Wenn Sie dazugehören, empfiehlt der Artikel, http://chinascamwatch.org zu besuchen und sich schnell gegen Betrug zu wappnen.

Wenn Sie eine kostenlose englische Fassung der chinesischen Arbeitsgesetze wünschen, senden Sie bitte eine Anfrage an [email protected].

Klicken Sie auf „Mehr lesen“, um zu ChinaForeignTeachersUnion.com zu gelangen.

Zuerst im offiziellen WeChat-Account ExpatRights veröffentlicht