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Darf ein Unternehmen in China einen Arbeitnehmer auf eine andere Stelle versetzen?

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Viele Unternehmen müssen ihre Strukturen und Abteilungen aufgrund von Veränderungen in Märkten oder Branchen anpassen; entsprechend müssen auch ihre Beschäftigungsverhältnisse geändert werden.

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Einschlägige Bestimmungen des Arbeitsvertragsgesetzes der Volksrepublik China

Artikel 40: Unter einem der folgenden Umstände kann das Unternehmen den Arbeitsvertrag kündigen, nachdem es den Arbeitnehmer 30 Tage im Voraus schriftlich informiert oder ihm ein zusätzliches Monatsgehalt gezahlt hat:

(3) sich die objektiven Umstände, die dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugrunde lagen, wesentlich geändert haben, sodass der Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann, und Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz Verhandlungen keine Einigung über eine Änderung des Vertragsinhalts erzielen.

Artikel 41: Muss der Arbeitgeber unter einem der folgenden Umstände mehr als 20 Arbeitnehmer oder weniger als 20 Arbeitnehmer, jedoch mindestens 10 Prozent der Gesamtbelegschaft, entlassen, muss er die Gewerkschaft oder alle Arbeitnehmer 30 Tage im Voraus informieren. Nachdem er die Stellungnahmen der Gewerkschaft oder der Arbeitnehmer eingeholt und den Abbauplan der Arbeitsverwaltungsbehörde gemeldet hat, darf er den Personalabbau durchführen:

(1) das Unternehmen nach dem Unternehmensinsolvenzgesetz saniert wird;

(2) erhebliche Schwierigkeiten in Produktion und Geschäftsbetrieb auftreten;

(3) das Unternehmen seine Produkte umgestellt, eine wesentliche technologische Erneuerung vorgenommen oder seine Betriebsform angepasst hat und trotz Änderung der Arbeitsverträge weiterhin Personal abbauen muss; oder

(4) sich die objektiven wirtschaftlichen Umstände, die dem Arbeitsvertrag zugrunde liegen, wesentlich geändert haben und der Arbeitsvertrag dadurch nicht mehr erfüllt werden kann.

Einschlägige Bestimmungen des Arbeitsvertragsgesetzes der Volksrepublik China:

Artikel 40: Unter einem der folgenden Umstände kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen, nachdem er den Arbeitnehmer 30 Tage im Voraus schriftlich informiert oder ihm ein zusätzliches Monatsgehalt gezahlt hat:

... (3) wenn sich die objektiven Umstände, die dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugrunde lagen, wesentlich geändert haben, sodass der Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllt werden kann, und Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz Verhandlungen keine Einigung über eine Änderung des Arbeitsvertrags erzielen konnten.

Artikel 41: Muss der Arbeitgeber unter einem der folgenden Umstände mehr als 20 Arbeitnehmer oder weniger als 20 Arbeitnehmer, jedoch mindestens 10 Prozent der Gesamtbelegschaft, entlassen, muss er die Gewerkschaft oder alle Arbeitnehmer 30 Tage im Voraus informieren. Nachdem er deren Stellungnahmen eingeholt und den Abbauplan der Arbeitsverwaltungsbehörde gemeldet hat, darf er den Personalabbau durchführen:
  (1) das Unternehmen nach dem Unternehmensinsolvenzgesetz saniert wird;
  (2) erhebliche Schwierigkeiten in Produktion und Geschäftsbetrieb auftreten;
  (3) das Unternehmen seine Produktion umstellt, eine wesentliche technologische Erneuerung vornimmt oder seine Betriebsform anpasst und trotz Änderung der Arbeitsverträge weiterhin Personal abbauen muss;
  (4) sich sonstige objektive wirtschaftliche Umstände, die dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugrunde lagen, wesentlich geändert haben und der Vertrag deshalb nicht mehr erfüllt werden kann.

Quelle: Sophie und Denis (LegalTips)

TOP 10
1. Chinas EHEGATTENVISUM ?? TAUGT NICHTS!
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8. Ich bin kein Amerikaner ?
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