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Was tun, wenn Ihr Gehalt während der Quarantänezeit im Februar nicht gezahlt wurde?

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Nützlicher Link:
http://www.gov.cn/zhengce/zhengceku/2020-01/27/content_5472508.htm

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Mitteilung des Ministeriums für Personalressourcen und soziale Sicherheit zur besseren Behandlung arbeitsrechtlicher Fragen während der Prävention und Bekämpfung der durch das neuartige Coronavirus verursachten Lungenentzündung:
Artikel 2:
Geraten Unternehmen infolge der Epidemie in Produktions- und Geschäftsschwierigkeiten, können sie mit den Beschäftigten einvernehmlich Gehaltsanpassungen, Arbeitsrotation, kürzere Arbeitszeiten und andere Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze vereinbaren, um Entlassungen möglichst zu vermeiden oder zu begrenzen. Berechtigte Unternehmen können nach den Vorschriften Zuschüsse zur Arbeitsplatzsicherung erhalten. Stellt ein Unternehmen die Produktion innerhalb eines Entgeltabrechnungszeitraums ein, muss es die im Arbeitsvertrag vorgesehene Vergütung zahlen. Dauert die Einstellung länger als einen Entgeltabrechnungszeitraum und leisten Beschäftigte normale Arbeit, darf das gezahlte Entgelt den örtlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Leisten Beschäftigte keine normale Arbeit, muss das Unternehmen Lebensunterhaltszahlungen nach den Vorschriften der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte gewähren.

Verordnung über die Arbeits- und Sozialschutzaufsicht
Artikel 13
Für die Arbeits- und Sozialschutzaufsicht über einen Arbeitgeber ist die Arbeits- und Sozialschutzbehörde auf Kreisebene oder auf Ebene einer bezirksfreien Stadt am Beschäftigungsort des Arbeitgebers zuständig.

Artikel 26:
Begeht ein Arbeitgeber eine der folgenden Handlungen, ordnet die Arbeits- und Sozialschutzbehörde an, innerhalb einer bestimmten Frist die Löhne und Vergütungen der Arbeitnehmer zu zahlen. Liegen die Löhne unter dem örtlichen Mindestlohn, ist außerdem die Differenz zwischen dem örtlichen Mindestlohn und dem gezahlten Lohn zu leisten; bei Beendigung von Arbeitsverträgen ist die wirtschaftliche Ausgleichszahlung zu zahlen. Leistet der Arbeitgeber den genannten Betrag nicht fristgerecht, wird er zur Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung in Höhe von mindestens 50 % und höchstens 100 % des geschuldeten Betrags verpflichtet:
(1) Löhne und sonstige Vergütungen der Arbeitnehmer einzubehalten oder deren Zahlung ohne Grund zu verzögern;
(2) Löhne zu zahlen, die unter dem örtlichen Mindestlohn liegen; oder
(3) Nach Beendigung der Arbeitsverträge die gesetzlich vorgeschriebenen wirtschaftlichen Ausgleichszahlungen nicht zu leisten.

Arbeitsvertragsgesetz:
Artikel 30:
Ein Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern die Vergütung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und den staatlichen Vorschriften rechtzeitig und vollständig zahlen. Verschiebt ein Arbeitgeber die Zahlung oder zahlt er die Vergütung nicht vollständig, kann der Arbeitnehmer beim örtlichen Volksgericht eine Zahlungsanordnung beantragen; das Volksgericht erlässt diese nach Maßgabe des Gesetzes.

Artikel 38:
Tritt beim Arbeitgeber einer der folgenden Umstände ein, können Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag beenden:
(1) Er stellt den im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsschutz oder die vereinbarten Arbeitsbedingungen nicht bereit;
(2) Er zahlt die Vergütung nicht rechtzeitig und vollständig;
(3) Er entrichtet die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer nicht nach Maßgabe des Gesetzes;
(4) Seine internen Vorschriften verstoßen gegen Gesetze oder Verordnungen und beeinträchtigen die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer;
(5) Ein Arbeitsvertrag ist aufgrund eines in Artikel 26 Absatz 1 dieses Gesetzes genannten Umstands unwirksam; oder
(6) Es liegt ein anderer in einem Gesetz oder einer Verwaltungsvorschrift vorgesehener Umstand vor, unter dem der Arbeitsvertrag beendet werden kann.
Wird ein Arbeitnehmer durch Gewalt, Drohung oder rechtswidrige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit zur Arbeit gezwungen oder muss er aufgrund rechtswidriger Weisungen oder Zwangsmaßnahmen des Arbeitgebers gefährliche Tätigkeiten ausführen, die seine persönliche Sicherheit bedrohen können, darf er den Arbeitsvertrag ohne vorherige Mitteilung an den Arbeitgeber sofort beenden.

Gesetz der Volksrepublik China über die Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit bei Arbeitsstreitigkeiten:
Artikel 4:
Entsteht ein Arbeitsstreit, kann der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber beraten oder die Gewerkschaft beziehungsweise einen Dritten bitten, gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, um eine Vergleichsvereinbarung zu erreichen.

Hier weiterlesen:
https://mp.weixin.qq.com/s/6bz2pv0y-V_E-2Nl8J7ddA

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