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Chinas NEUE Regeln für den Daueraufenthalt

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Am 17. Juli 2019 kündigte das Ministerium für öffentliche Sicherheit auf einer Pressekonferenz in Beijing an, zwölf zuvor in Gebieten von 16 Provinzen und Städten erprobte Maßnahmen zur Erleichterung von Einwanderung sowie Ein- und Ausreise ab dem 1. August landesweit einzuführen. Nach den neuen Regeln können ausländische Personen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie die Vorgaben zu Beschäftigung, Aufenthaltsdauer, Gehalt und Steuern erfüllen.

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Nach den früheren Vorschriften konnten ausländische Personen auf vier Wegen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis – Chinas „Green Card“ – beantragen: aufgrund einer Beschäftigung, einer Investition, eines besonderen Beitrags oder über Familienangehörige.

Für einen beschäftigungsbezogenen Antrag galten bestimmte Anforderungen an die Art des Arbeitgebers und die Stellung. Antragstellende mussten etwa beim Staatsrat, einer Volksregierung auf Provinzebene, einer Schwerpunktuniversität oder -hochschule oder einem Hightech-Unternehmen tätig sein. Zudem mussten sie mindestens die Position eines stellvertretenden Geschäftsführers oder stellvertretenden Fabrikdirektors beziehungsweise einen entsprechenden höheren Fachtitel innehaben oder gleichgestellt sein. Wer den Weg über einen besonderen Beitrag wählte, musste einen großen und herausragenden Beitrag für China geleistet haben und vom Land besonders benötigt werden. Der Basketballstar Marbury erhielt Chinas „Green Card“ über genau diesen Weg.

Die neuen Regeln senkten die Schwelle für beschäftigungs- und beitragsbezogene Anträge und eröffneten folgenden drei Gruppen ausländischer Personen die Antragstellung:

1) hochqualifizierte ausländische Fachkräfte;

2) in China beschäftigte ausländische Personen, die vier Jahre in Folge gearbeitet und sich in jedem dieser Jahre mindestens sechs Monate in China aufgehalten haben, im Vorjahr ein Jahresgehalt von mindestens dem Sechsfachen des örtlichen Durchschnittslohns städtischer Beschäftigter bezogen und jährliche Einkommensteuer von mehr als 20 Prozent ihres Jahresgehalts gezahlt haben;

3) Personen chinesischer Herkunft mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die promoviert haben oder mindestens vier Jahre in Folge in nationalen Schwerpunktentwicklungsgebieten Chinas gearbeitet und sich jährlich mindestens sechs Monate im Land aufgehalten haben.

Von den drei neuen Kategorien erweitern Nummer 2 und 3 den Kreis der Antragsberechtigten aufgrund einer Beschäftigung und erfassen eine vergleichsweise breite Personengruppe.

Mit Kategorie 2 entfielen die früheren Anforderungen an Arbeitgeberart und Position bei beschäftigungsbezogenen Anträgen. Die Gewinnung ausländischer Fachkräfte orientiert sich damit stärker an Marktbewertung und Nachfrage. Seitdem können auch ausländische Beschäftigte eines gewöhnlichen Unternehmens ohne höheren Fachtitel oder leitende Spitzenposition einen Daueraufenthalt beantragen.

Die Anerkennung nach Kategorie 3 setzt ausdrücklich eine Person chinesischer Herkunft mit ausländischer Staatsangehörigkeit voraus. Für diese Gruppe gelten deutlich weniger strenge Anforderungen als für andere ausländische Personen: Es genügt eine Promotion oder die Erfüllung der Vorgaben zu Beschäftigung, Aufenthaltsdauer und Ort; ein hohes Gehalt oder hohe Steuerzahlungen sind nicht erforderlich.

Welche „nationalen Schwerpunktentwicklungsgebiete“ die Voraussetzung genau umfasst, war noch zu klären. Nach dem Umfang der Pilotgebiete dürften dazu im Allgemeinen Freihandelszonen, nationale Demonstrationszonen für eigenständige Innovation, umfassende Demonstrationszonen für Innovationsreformen und neue Zonen auf Staatsebene gehören.

Kategorie 1 kann als Erweiterung des Antragswegs über einen besonderen Beitrag verstanden werden und erfasst weniger Personen als Kategorie 2 und 3. Die örtlichen Kriterien zur Anerkennung „hochqualifizierter ausländischer Fachkräfte“ ähneln sich grundsätzlich, unterscheiden sich aber im Detail. Im Allgemeinen lassen sich vier Gruppen unterscheiden:

1) bekannte Preisträger oder Finalisten von Rekrutierungsprogrammen für hochqualifizierte Fachkräfte;

2) bekannte Fachleute und Wissenschaftler;

3) herausragende und spezialisierte Fachkräfte in Unternehmen;

4) sonstige Fachkräfte mit besonderem Spezialwissen, die wegen eines örtlichen Fachkräftemangels dringend benötigt werden.

Mit „herausragenden und spezialisierten Fachkräften in Unternehmen“ sind in der Praxis vor allem leitende Führungskräfte, technische Fachkräfte und tragende wissenschaftliche Mitarbeitende in Staatsunternehmen, Hightech-Unternehmen, multinationalen Konzernen, bestimmten auslandsfinanzierten Unternehmen und anderen größeren Unternehmen gemeint.