AUSFÜHRLICHERE INFORMATIONEN:
Zuständig ist das kommunale Amt für Zivilangelegenheiten (Minzheng Ju 民政局). Normalerweise müssen Sie das Amt in dem Gebiet aufsuchen, in dem die chinesische Partnerin oder der chinesische Partner laut Hukou (户口) registriert ist. Es gibt jedoch einzelne Berichte, wonach Paare bei einem Amt am tatsächlichen Wohnort des chinesischen Partners heiraten konnten. Solche Unterschiede bei der Umsetzung von Vorschriften kommen im chinesischen System vor. Erkundigen Sie sich daher nach dem Verfahren, wenn Sie das Antragsformular abholen.
Die heiratenden Personen müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben: 22 Jahre für Männer und 20 Jahre für Frauen; mit Zustimmung der Eltern kann eine Eheschließung in jüngerem Alter möglich sein. Niemand darf eine Person heiraten, die bereits verheiratet ist: Mehr als eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner in irgendeinem Land zu haben, ist nach chinesischem Recht nicht zulässig. Hier können nur ein Mann und eine Frau, nicht zwei Personen desselben Geschlechts, heiraten.
Antrag Das Antragsverfahren entspricht der standesamtlichen Eheschließung in vielen westlichen Ländern, ist jedoch rein administrativ; eine Zeremonie findet nicht statt. Der Vorgang dauert normalerweise deutlich weniger als eine Stunde, manchmal nur 15 Minuten.
Besorgen Sie die Formulare und füllen Sie sie vorab aus. Anschließend können Sie beim Amt für Zivilangelegenheiten – in manchen Städten gibt es eine eigene Abteilung für „internationale Ehen“ – den Antrag mit folgenden Unterlagen einreichen (Hinweise und Erläuterungen folgen nach der Liste): • Beide: Ledigkeitsbescheinigung; falls zutreffend, rechtskräftige Scheidungsunterlagen oder bei Verwitweten die Sterbeurkunde der früheren Eheperson • Beide: Geburtsurkunde • Gemeinsam: drei amtliche Paarfotos; in der Regel bietet das Amt diesen Service an • Gemeinsam: die Gebühr • Chinesische Person: Haushaltsregister (Hukou) • Ausländische Person: Reisepass • Ausländische Person: notariell beglaubigte chinesische Übersetzungen aller nicht chinesischsprachigen Originale, mit Ausnahme des Reisepasses; in China gibt es amtlich anerkannte Übersetzer für diesen Service. Wenn alles ordnungsgemäß abgeschlossen ist, verlassen Sie das Amt als verheiratetes Paar. Entweder erhalten Sie die Heiratsurkunde direkt beim Verlassen des Amts oder Sie werden gebeten, sie einige Tage später abzuholen. Verfahren: 1. Ledigkeitsbescheinigung für die ausländische Person• Die Ledigkeitsbescheinigung (auch bekannt als eidesstattliche Erklärung über den Familienstand, Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Ehe, Ehefähigkeitszeugnis, gesetzliche Ledigkeitserklärung oder Bescheinigung der rechtlichen Ehefähigkeit usw.). Sie soll belegen, dass Sie derzeit nicht verheiratet sind. Jedes Land stellt diesen Nachweis auf eigene Weise aus; einige Länder bieten den Dienst über eine Botschaft oder ein Konsulat in China an. Prüfen Sie daher auf den Websites Ihres Landes das einschlägige Verfahren.
In manchen Ländern kann eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit ausgestellt werden; Australier können etwa ein No Record of Marriage (Single Status) Certificate erhalten. Viele Länder stellen eine solche Bescheinigung jedoch nicht aus. Dann müssen Sie in einer formellen, rechtlich häufig als Affidavit bezeichneten Erklärung versichern, dass Sie ledig sind. So wird in den USA verfahren; weitere Informationen zur „Marriage Registration in China for US Citizens“ finden Sie unter http://www.chinaconsulatesf.org/eng/lszj/rz/t42743.htm. Gibt es kein Standardformular, sollten Sie eine eigene eidesstattliche Erklärung verfassen, möglichst in der in Ihrem Land üblichen Form. Nennen Sie darin Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift, Beruf und Arbeitgeber sowie Ihre Passnummer. Erklären Sie, dass Sie noch nie verheiratet waren oder seit Ihrer Scheidung beziehungsweise Verwitwung an dem betreffenden Datum nicht erneut geheiratet haben.
• Üblicherweise muss die eidesstattliche Erklärung im nächsten Schritt nach dem Recht des zuständigen Gebiets notariell beglaubigt werden. Dazu wird das Dokument unter Mitwirkung eines Notars oder der entsprechenden Stelle Ihres Rechtssystems unterzeichnet. In manchen Rechtsordnungen sind jedoch weitere Schritte erforderlich. In den USA müssen Sie die notariell beglaubigte Erklärung an das Secretary-of-State-Amt des Bundesstaates schicken, in dem sie ausgestellt wurde; in einigen Bundesstaaten muss sie zuerst an den County Clerk des Notars gesandt werden.
In Australien können Personen, die keine Ledigkeitsbescheinigung erhalten, beim Department of Foreign Affairs and Trade ein sogenanntes Certificate of No Impediment to Marriage beantragen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine standardisierte eidesstattliche beziehungsweise gesetzliche Erklärung.
Schon der Vergleich zweier Länder zeigt, wie unterschiedlich die Umsetzung dieses Grundprinzips sein kann. In Kanada und Großbritannien ähneln die Anforderungen den hier beschriebenen. Sie müssen genau prüfen, welche Vorgaben an Ihrem Wohnort gelten. Denken Sie daran, dass eine Ledigkeitsbescheinigung in vielen Ländern nicht vorgesehen ist; dann wird eine allgemeine eidesstattliche Erklärung oder ein Eid verwendet. Machen Sie falsche Angaben, verstoßen Sie gegen das Recht des Ortes, an dem Sie die Erklärung abgegeben haben – und werden Ihrer geliebten Person vermutlich das Herz brechen, wenn Sie wegen Bigamie schuldig gesprochen werden.
• Beim örtlichen chinesischen Konsulat müssen Sie das Antragsformular zur Legalisation einer notariellen Beglaubigung ausfüllen und zur Bestätigung einreichen. Legen Sie das ausländische Rechtsdokument – in der Regel die notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung – bei und entrichten Sie die Gebühr. Die Bearbeitung dauert normalerweise vier Arbeitstage; gegen Aufpreis ist eine schnellere Bearbeitung möglich.
2. Das Hukou (户口) ist das Familienregister, in dem alle wichtigen Familienangelegenheiten und insbesondere der amtliche Wohnsitz der eingetragenen Person festgehalten werden. Für chinesische Staatsangehörige ist es nicht immer einfach, das Hukou in eine neue Stadt zu übertragen. Daher gilt die chinesische Partnerin oder der chinesische Partner häufig als ortsfremd, und Sie müssen wahrscheinlich in die registrierte Heimatstadt fahren. Es gibt jedoch Berichte, wonach Paare vor Ort heiraten konnten und lediglich eine andere Abteilung des örtlichen Amts aufsuchen mussten.
3. Wahrscheinlich müssen Sie vorab einen Termin für die Eheschließung vereinbaren. Wenn Sie aus dem Ausland anreisen und wenig Zeit haben, kann die chinesische Partnerin oder der chinesische Partner dies vor Ihrer Ankunft erledigen. Berichten zufolge verlangen einige Ämter, dass der Antrag 21 Tage im Voraus eingereicht wird.
4. Sie beginnen den Antrag in Ihrem Heimatland: Die erforderlichen Unterlagen können Sie bei dem Konsulat einreichen, bei dem Sie Ihr Visum beantragen. Füllen Sie das beim Konsulat erhältliche Legalisationsformular aus – bei manchen chinesischen Konsulaten kann es auch von der Website heruntergeladen werden – und reichen Sie es zusammen mit Ihren ausländischen Dokumenten ein. Dies kann auch hilfreich sein, wenn Sie ein längerfristiges Touristenvisum beantragen, um bei Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner zu bleiben: Die Unterlagen belegen Ihre Absichten und den Reisezweck, und zusätzliche Schwierigkeiten mit Dokumenten oder Ihrer Situation lassen sich zu diesem Zeitpunkt leichter klären.
5. Notariell beglaubigte Übersetzungen: Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einem anerkannten Übersetzer benötigen, fragen Sie beim Amt für Zivilangelegenheiten oder – bei einem vorab gestellten Antrag – beim chinesischen Konsulat in Ihrem Heimatland nach.
6. Mindestalter: Die Zustimmung der Eltern für Personen unterhalb des heiratsfähigen Alters kann in einem Schreiben vorgelegt werden, das unter den Unterschriften und dem Datum den Abdruck des Zeigefingers jedes Elternteils enthält.
Zuerst im offiziellen WeChat-Account ExpatRights veröffentlicht


