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China öffnet eine Tür zum Börsengang – vielleicht

Chinas Tür zum Börsengang

China stellt ausländischen Unternehmen einen potenziell großen Gewinn in Aussicht: Zugang zu inländischen Börsennotierungen.

Das entscheidende Wort lautet jedoch „qualifiziert“.

Ein neuer Aktionsplan mit 15 Maßnahmen für ausländische Investitionen sieht vor, qualifizierte Unternehmen mit ausländischer Beteiligung bei inländischen Börsennotierungen sowie bei Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen zu unterstützen. Das Handelsministerium und weitere Behörden veröffentlichten den Plan am 22. Juni.

Das klingt nach einer neuen Tür zum Börsengang. Ein offenes Tor ist es noch nicht.

Was die Ankündigung tatsächlich sagt

Der umfassendere Plan betrifft fünf Bereiche: Marktzugang, Investitionsverfahren, Investitionsförderung, Dienstleistungen und Garantien für ausländische Investoren sowie die Verwaltung ausländischen Kapitals.

Offiziellen Berichten zufolge will Beijing außerdem grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen, Datenflüsse und inländische Reinvestitionen erleichtern. Dienstleistungen, Finanzwesen, Bildung und Gesundheitswesen gehören zu den Bereichen, die für eine weitere Öffnung hervorgehoben werden.

Für ausländische Führungskräfte und Gründer ist die Formulierung zur Börsennotierung die zentrale Nachricht. Eine inländische Notierung könnte Zugang zu Investoren auf dem Festland und Finanzierung in Renminbi bieten und China zugleich einen weiteren Grund geben, Unternehmen mit ausländischer Beteiligung dauerhaft vor Ort zu halten.

Was nicht darin steht

Die Ankündigung schafft kein automatisches Recht auf Börsennotierung für jedes ausländische Unternehmen.

Die Ankündigung definiert weder, welche Unternehmen qualifiziert sind, noch nennt sie eine bestimmte Börse oder ein Umsetzungsdatum; auch ersetzt sie nicht das reguläre Wertpapierprüfverfahren. Sie bezieht sich zudem auf Unternehmen mit ausländischer Beteiligung – üblicherweise in China gegründete Unternehmen mit ausländischem Kapital – und nicht einfach auf beliebige ausländische Muttergesellschaften, die Aktien in Shanghai, Shenzhen oder Beijing verkaufen möchten.

Die genauen Voraussetzungen werden weiterhin von Unternehmensstruktur, Branchenbeschränkungen, Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten sowie künftigen Regeln oder Leitlinien der Wertpapieraufsicht und Börsen abhängen.

Praktische Schlussfolgerung

Ausländische Unternehmen sollten dies als ernstes politisches Signal verstehen, nicht als Aufforderung zur Antragstellung.

Unternehmen, die bereits über eine substanzielle chinesische Gesellschaft tätig sind, sollten prüfen, ob ihre Struktur, Genehmigungen, Datenverarbeitung und Finanzunterlagen einer Prüfung für eine inländische Börsennotierung standhalten würden. Unternehmen, die eine Umstrukturierung oder Übernahme in China erwägen, sollten außerdem die angekündigten Verfahrensänderungen beobachten.

Die Möglichkeit ist derzeit konkret genug, um sie zu beobachten, aber noch zu unvollständig, um sie in einen Finanzierungsplan einzurechnen.

Quellen