Aktualisiert am 7. August 2026: Diese Seite aus dem Jahr 2020 gab ursprünglich ein Gespräch und eine beschädigte maschinelle Übersetzung älterer E-Bike-Hinweise wieder. Die pauschale Behauptung, jeder E-Bike-Fahrer brauche eine Kraftfahrzeug-Fahrerlaubnis und Versicherung, ist keine verlässliche landesweite Regel. Entscheidend ist zunächst die Fahrzeugklasse; örtliche Registrierungs- und Straßenverkehrsregeln bleiben ebenfalls maßgeblich.
Zuerst die Fahrzeugklasse klären
Verlassen Sie sich nicht auf die englische Produktbezeichnung „E-Bike“. Prüfen Sie die Fahrzeugbescheinigung, die CCC-Zertifizierung, die technischen Daten und die Einstufung durch die örtliche Verkehrsbehörde. Ein Fahrzeug, das nach dem nationalen Standard als Elektrofahrrad gilt, wird als nicht motorisiertes Fahrzeug behandelt. Ein schnelleres oder anderweitig nicht standardkonformes elektrisches Zweirad kann anders eingestuft und geregelt werden.
Was der aktuelle nationale Standard vorsieht
GB 17761-2024, „Sicherheitstechnische Spezifikation für Elektrofahrräder“, ist der derzeit geltende verbindliche nationale Standard. Er trat am 1. September 2025 in Kraft und ersetzte GB 17761-2018.
- Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Elektrofahrrads mit Elektroantrieb darf 25 km/h nicht überschreiten; oberhalb von 25 km/h darf der Motor keine Antriebskraft mehr liefern.
- Artikel 58 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes begrenzt die Geschwindigkeit von Elektrofahrrädern auf Fahrstreifen für nicht motorisierte Fahrzeuge gesondert auf 15 km/h.
- Der Standard von 2024 erhöht die maximale Fahrzeugmasse für Modelle mit Blei-Säure-Akku auf 63 kg.
- Bei Modellen mit Tretunterstützung sind Pedale erforderlich; der neue Standard verlangt sie jedoch nicht bei jedem Modell mit reinem Elektroantrieb.
- Der Standard verschärft die Anforderungen an Brandschutz, Manipulationsschutz, Akku, Steuergerät, Geschwindigkeitsbegrenzer, Kennzeichnung und Produktkonformität.
Offizieller Eintrag zum nationalen Standard: GB 17761-2024
Staatliche Marktregulierungsbehörde: technische Fragen und Antworten zu GB 17761-2024
Registrierung in Sichuan
Sichuans Regeln zur Registrierung nicht motorisierter Fahrzeuge gelten für Elektrofahrräder, die dem nationalen Standard entsprechen und CCC-zertifiziert sind. Für die Erstregistrierung nennen sie einen Identitätsnachweis, einen Erwerbsnachweis, die Fahrzeugbescheinigung oder Einfuhrunterlagen sowie die CCC-Zertifizierung, sofern sie nicht elektronisch geprüft werden kann. Nach Prüfung der Unterlagen und des Fahrzeugs stellt die Verkehrsbehörde ein Kennzeichen und einen Fahrzeugschein für ein nicht motorisiertes Fahrzeug aus.
Fahrerlaubnis und Versicherung
Ein Fahrzeugkennzeichen oder Fahrzeugschein für ein nicht motorisiertes Fahrzeug ist nicht dasselbe wie eine Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug. Die hier angeführten offiziellen Quellen zum nationalen Standard und zur Registrierung in Sichuan stützen die frühere pauschale Behauptung nicht, dass jeder Fahrer eines standardkonformen Elektrofahrrads eine Kraftfahrzeug-Fahrerlaubnis und Versicherung benötigt. Ein Fahrzeug außerhalb des Elektrofahrradstandards kann als Kraftfahrzeug eingestuft werden; dann können andere Registrierungs-, Führerschein- und Versicherungsvorschriften gelten.
Ausländische Fahrer sollten nicht davon ausgehen, dass ein ausländischer Führerschein, eine vorübergehende Fahrerlaubnis oder die Umschreibung in einen chinesischen Führerschein automatisch für ein bestimmtes elektrisches Zweirad gilt. Klären Sie vor der Fahrt die Fahrzeugklasse und die gegebenenfalls erforderliche Führerscheinklasse bei der örtlichen Verkehrsbehörde.
Praktische Checkliste
- Bitten Sie den Verkäufer um die Modellbescheinigung und die Angaben zur CCC-Zertifizierung.
- Klären Sie, ob das Fahrzeug als Elektrofahrrad oder als Kraftfahrzeug registriert wird.
- Schließen Sie die örtliche Registrierung ab und besorgen Sie vor der Fahrt das erforderliche Kennzeichen.
- Verändern Sie weder Geschwindigkeitsbegrenzer, Steuergerät, Akku noch andere zertifizierte Bauteile.
- Prüfen Sie die aktuellen örtlichen Vorschriften zu Helmen, Mitfahrern, erlaubten Straßen, Parken, Laden und Versicherung.
Diese Seite enthält allgemeine Informationen. Sie ersetzt nicht die Bestätigung durch die Verkehrsbehörde, die für den Ort zuständig ist, an dem das Fahrzeug registriert und genutzt werden soll.
