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Chinas NEGATIVLISTE für ausländische Investitionen (2019)

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Am 30. Juni 2019 veröffentlichten die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission und das Handelsministerium die besonderen Verwaltungsmaßnahmen für den Zugang ausländischer Investitionen, auch als „Negativliste 2019“ bezeichnet. Die Zahl der Einträge wurde von 48 auf 40 reduziert; die Liste trat am 30. Juli 2019 in Kraft.

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Die Negativliste für ausländische Investitionen (2019)

Die Negativliste legt fest, in welche Branchen ausländische Unternehmen investieren dürfen. Ausländische Investitionen außerhalb der Negativliste werden nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Investitionen verwaltet.

Die Negativliste 2019 führt in mehreren Bereichen neue Öffnungsmaßnahmen ein:

1. Dienstleistungssektor

Im Verkehrsbereich wird die Beschränkung aufgehoben, nach der inländische Schifffahrtsagenturen unter chinesischer Kontrolle stehen müssen.

Im Infrastrukturbereich wird die Beschränkung aufgehoben, nach der Gas- und Wärmenetze in Städten mit mehr als einer halben Million Einwohnern unter chinesischer Kontrolle stehen müssen.

Im Kulturbereich wird die Beschränkung aufgehoben, nach der Kinos und Künstleragenturen unter chinesischer Kontrolle stehen müssen.

Bei Mehrwert-Telekommunikationsdiensten wurden die Beschränkungen für ausländische Investitionen in inländische Mehrparteienkommunikation, Speicher- und Weiterleitungsdienste sowie Callcenter aufgehoben.

2. Landwirtschaft, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe

In der Landwirtschaft wird das Verbot ausländischer Investitionen in die Erschließung von Wildtierressourcen aufgehoben.

Im Bergbau werden die Beschränkungen aufgehoben, nach denen Öl- und Gasexploration und -erschließung nur in Joint Ventures oder Kooperationen zulässig waren. Ebenso entfällt das Verbot ausländischer Investitionen in Exploration und Nutzung von Tantal, Zinn, Palladium und Fluorit.

Im verarbeitenden Gewerbe wird das Verbot ausländischer Investitionen in die Herstellung von Papier und Barren aufgehoben.

Im Allgemeinen erlaubt diese Überarbeitung der Negativliste in mehr Bereichen ausländisches Eigentum oder vollständigen ausländischen Alleinbesitz. Zugleich dienen Freihandelszonen weiterhin als Erprobungsgebiete für ausländische Investitionen.

Auf Grundlage der landesweiten Öffnungsmaßnahmen strich die Negativliste 2019 für Freihandelszonen Beschränkungen für ausländische Investitionen in Aquakultur, Fischerei und Publikationsdruck und weitete die Erprobung weiterer Öffnungsschritte aus.

Künftig dürften sich in China immer mehr Branchen für ausländische Investitionen öffnen.