Wie zu beobachten war, lebten immer mehr Expats in China. Unter bestimmten Voraussetzungen mussten dort arbeitende Expats zwangsläufig Einkommensteuer zahlen. Welche Voraussetzungen waren das? Der Artikel vermittelte dazu einen groben Überblick.
Müssen Sie zahlen?
Bei einer Person ohne Wohnsitz in China, die in einem Steuerjahr höchstens 90 Tage ununterbrochen oder insgesamt in China gearbeitet hat beziehungsweise sich höchstens für den im Steuerabkommen festgelegten Zeitraum dort aufgehalten hat, waren Löhne und Gehälter von der Einkommensteuer befreit, wenn sie von einem Arbeitgeber außerhalb Chinas gezahlt und nicht von dessen chinesischen Einrichtungen getragen wurden.
Wer sich in einem Steuerjahr länger als 90 Tage ununterbrochen oder insgesamt beziehungsweise nach einem Steuerabkommen länger als 183 Tage, aber weniger als ein Jahr in China aufgehalten hatte, musste auf Lohn- und Gehaltseinkünfte Einkommensteuer zahlen, die während der Tätigkeit in China von Unternehmen im Inland getragen oder von Unternehmen außerhalb Chinas gezahlt wurden.
Eine Person ohne Wohnsitz in China, die sich mindestens ein, aber höchstens fünf Jahre in China aufgehalten hatte, konnte mit Zustimmung der zuständigen Steuerbehörde nur den Teil ihres außerhalb Chinas erzielten Einkommens versteuern, der von einem Unternehmen, einer anderen Wirtschaftsorganisation oder einer Person in China gezahlt wurde. Nach einem Aufenthalt von mehr als fünf Jahren war ab dem sechsten Jahr das gesamte außerhalb Chinas erzielte Einkommen einkommensteuerpflichtig.
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2. Welcher Teil des Einkommens ist zu versteuern?
2.1 Einkünfte aus Löhnen und Gehältern
Gemeint waren Lohn, Gehalt, Bonus, Jahresendbonus, Leistungsprämie, Zulage, Zuschuss und sonstige beschäftigungsbezogene Einkünfte.
2.2 Freibetrag
Steuerpflichtiges Einkommen = Monatseinkommen minus 4.800 Yuan.
2.3、Befreiungsregeln für Zuschüsse und Zulagen ausländischer Personen
(1)Wohnungs-, Verpflegungs- und Wäschekostenzuschuss:
Angemessene Wohnungs- und Verpflegungszuschüsse sowie Wäschekosten, die ausländische Personen als Sachleistung oder gegen Beleg erhielten, waren von der Einkommensteuer befreit. Bei erstmaligem Bezug, einer Änderung der Höhe oder einer Änderung der Zahlungsweise musste der Steuerpflichtige der zuständigen Steuerbehörde gültige Belege vorlegen beziehungsweise die Beträge im Folgemonat mit den Lohn- und Gehaltseinkünften erklären. Die Befreiung galt erst nach Prüfung und Genehmigung.
(2)Umzugskosten
Gegen Beleg erstattete Umzugskosten ausländischer Personen bei Aufnahme oder Beendigung einer Tätigkeit in China waren von der Einkommensteuer befreit. Der Steuerpflichtige musste gültige Belege vorlegen; der angemessene Anteil wurde nach Genehmigung durch die chinesische Steuerbehörde befreit.
(3)Reisekostenzuschuss
Angemessene Reisekostenzuschüsse für Inlands- und Auslandsreisen waren von der Einkommensteuer befreit. Dafür musste der Steuerpflichtige Belege über Fahrt- und Übernachtungskosten oder den Reiseplan vorlegen und die Befreiung von der zuständigen Steuerbehörde bestätigen lassen.
(4)Zuschuss für Familienbesuche
Von ausländischen Personen erhaltene Zuschüsse für Familienbesuche waren von der Einkommensteuer befreit. Der Steuerpflichtige musste Kopien der Fahrtkostenbelege vorlegen; die zuständige Steuerbehörde prüfte und genehmigte die Befreiung für den angemessenen Anteil. Die Begünstigung war auf Reisen zwischen dem Beschäftigungsort und dem Wohnort der Familie – einschließlich Ehepartner oder Eltern – sowie auf höchstens zwei Fahrten pro Jahr begrenzt.
(5)Sprachkurskosten und Zuschüsse zur Ausbildung von Kindern
Kosten für Sprachkurse und Zuschüsse zur Ausbildung von Kindern ausländischer Personen waren von der Einkommensteuer befreit. Der Steuerpflichtige musste Belege und Unterlagen zum Zeitraum der in China in Anspruch genommenen Bildungsleistungen vorlegen; die zuständige Steuerbehörde prüfte und genehmigte die Befreiung für den angemessenen Anteil.
Bitte beachten Sie: Eine Steuerbefreiung galt erst nach Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Steuerbehörde. Einzelheiten und Verfahren konnten regional abweichen und mussten mit der örtlichen Steuerbehörde geklärt werden.
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Zuerst im offiziellen WeChat-Account ExpatRights veröffentlicht
