1. Markenregistrierung: internationales oder nationales Verfahren
Für ausländische Antragsteller gibt es zwei Wege zur Markenregistrierung in China.
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China ist Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Unternehmen können daher über das Ursprungsamt eine Markenanmeldung beim Internationalen Büro der WIPO einreichen. Das Büro nimmt eine formale Prüfung vor; anschließend erfolgt die Sachprüfung durch das chinesische Markenamt (CTMO). Ausländische Antragsteller können den Schutz ihrer Anmeldung nach dem Madrider Protokoll auf China erstrecken. Dies ist das internationale Verfahren.
Alternativ können Sie einen chinesischen Markenvertreter beauftragen, die Marke unmittelbar beim CTMO anzumelden. Auf diesem Weg erhalten Sie eine direkt vom CTMO ausgestellte Markenurkunde. Dies ist das nationale Verfahren. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Markenregistrierung in China – Verfahren“.
2. Worin unterscheiden sich die beiden Verfahren?
Technisch gesehen sind das nationale und das internationale Verfahren lediglich unterschiedliche Einreichungswege; die Unterschiede sind daher überwiegend verfahrensrechtlicher Art. Beide Verfahren werden letztlich nach denselben Prüfungsmaßstäben des chinesischen Markenrechts beurteilt und gewähren vor allem dieselben materiellen Rechte. Der Schutz gilt in beiden Fällen zehn Jahre und kann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.
3. Die Markenregistrierung im nationalen Verfahren ist praktischer
Aus praktischen Gründen kann sich jedoch eine Anmeldung über das nationale System empfehlen.
Erstens ist die Anmeldung über das nationale System üblicherweise schneller. Für das internationale Verfahren beträgt die Frist ab der internationalen Mitteilung zwölf bis 18 Monate; diese Mitteilung erfolgt meist etwa sechs Monate nach Einreichung. Insgesamt dauert das Verfahren daher eineinhalb bis zwei Jahre, während das nationale Verfahren etwa eineinhalb Jahre benötigt.
Markenregistrierung in China
Zweitens erhalten Sie beim internationalen System eine unmittelbar von der WIPO ausgestellte Urkunde auf Englisch oder Französisch.
Chinesische Verwaltungsbehörden und Gerichte verlangen jedoch ein chinesischsprachiges Dokument als Nachweis des Rechts. Wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen oder Verfahren bei örtlichen Behörden beschleunigen möchten, benötigen Sie daher eine entsprechende Bescheinigung des CTMO. Die Ausstellung dauert gewöhnlich mindestens drei Monate. Rechnen Sie auch mit längeren Wartezeiten: Einmal setzte das CTMO die Ausstellung von Markenurkunden sieben Monate lang aus, weil das Papier ausgegangen war.
Ein weiteres Problem: Manche örtlichen Behörden oder Einrichtungen kennen nur die vom chinesischen Markenamt (CTMO) im nationalen Verfahren ausgestellte Urkunde mit dem Staatswappen der VR China am oberen Rand. Es kann erheblichen Aufwand erfordern, sie davon zu überzeugen, dass ein anderes Dokument ebenfalls amtlich anerkannt ist und dieselben Rechte gewährt, wie einer meiner Mandanten erfahren musste.
Quelle: Sophie Mao von ChinaLawHelp.com
