Die Diskussion über das neue Gesetz zur individuellen Einkommensteuer (IIT) hält an, und es kursieren Gerüchte aller Art.
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Ein Gerücht besagt, „Banken würden jedes Konto eines Expats mit einem Guthaben von mehr als 5.000 RMB melden“. Meiner Ansicht nach ist das wirklich absurd. Offensichtlich hat die Quelle den aktualisierten IIT-Schwellenwert von 5.000 RMB mit einer nicht aktualisierten Vorschrift verwechselt: den Verwaltungsmaßnahmen für die Meldung von Transaktionen mit hohen Beträgen und verdächtigen Transaktionen durch Finanzinstitute. Diese traten erst am 1. Juli 2017 in Kraft, wurden aber später im vergangenen Jahr ausführlich diskutiert.
Also keine Panik. Erstens gab es bereits 2006 entsprechende Maßnahmen; das ist somit nichts Neues.
Zweitens besteht der Hauptzweck laut Artikel 1 der Maßnahmen in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus.
Was steht dort also genau?
Ein Finanzinstitut muss die folgenden Transaktionen mit hohen Beträgen melden:
(1) Bargeld
Bareinzahlungen, Barabhebungen, Devisenabrechnungen und -verkäufe in bar, der Umtausch ausländischer Währungen in bar, Bargeldüberweisungen, die Begleichung von Barwechseln und andere Formen von Barein- und -auszahlungen, deren Transaktionswert pro Einzeltransaktion oder kumuliert an einem Tag mindestens 50.000 RMB beziehungsweise den Gegenwert von 10.000 USD in Fremdwährung erreicht;
(2) Geldtransfers
deren Transaktionswert zwischen dem Bankkonto eines Kunden, der keine natürliche Person ist, und einem anderen Bankkonto pro Einzeltransaktion oder kumuliert an einem Tag mindestens zwei Millionen RMB beziehungsweise den Gegenwert von 200.000 USD in Fremdwährung erreicht;
(3) Inländische Geldtransfers
deren Transaktionswert zwischen dem Bankkonto eines Kunden, der eine natürliche Person ist, und einem anderen Bankkonto pro Einzeltransaktion oder kumuliert an einem Tag mindestens 500.000 RMB beziehungsweise den Gegenwert von 100.000 USD in Fremdwährung erreicht; und
(4) Grenzüberschreitende Geldtransfers
deren Transaktionswert zwischen dem Bankkonto eines Kunden, der eine natürliche Person ist, und einem anderen Bankkonto pro Einzeltransaktion oder kumuliert an einem Tag mindestens 200.000 RMB beziehungsweise den Gegenwert von 10.000 USD in Fremdwährung erreicht;
Der kumulierte Transaktionswert ist je Kunde zu berechnen und zu melden, indem die eingehenden beziehungsweise ausgehenden Geldbeträge jeweils einseitig addiert werden.
Ich habe das bereits klargestellt, und es hat tatsächlich etwas mit der individuellen Einkommensteuer (IIT) zu tun.
Im Zuge der verstärkten Steueraufsicht werden die Steuerbehörden hierfür künftig Daten von Finanzinstituten nutzen. Tatsächlich sind bereits Personen von den Steuerbehörden belangt und mit hohen Geldbußen belegt worden, weil sie Zahlungen von ihrem Firmenkonto auf ihr privates Bankkonto überwiesen haben.
Mein Vorschlag lautet daher: Wenn Sie als Einzelperson in China geschäftlich tätig sind, sollten Sie jetzt die Gründung eines WFOE erwägen. Es ist offensichtlich, dass sich nur sehr wenige Ausgaben vom persönlichen Einkommen abziehen lassen, während angemessene Ausgaben als Betriebskosten eines Unternehmens gelten können, sofern Fapiao vorliegen.
Die Hürden für die Gründung eines WFOE sind heute recht niedrig. Es gibt keine Einzahlungsfrist und kein vorgeschriebenes Mindestkapital mehr, und auch die früher einen Monat dauernde Vorabgenehmigung des Handelsministeriums der VR China entfällt. In manchen Städten wie Guangzhou können Sie sich sogar ein Büro mit anderen teilen. Wenn Sie einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen können, kann Ihre Geschäftslizenz innerhalb von zehn Tagen fertig sein. Sie müssen Ihren Reisepass nicht einmal bei der Botschaft in Ihrem Heimatland beglaubigen lassen, wenn er einen Einreisestempel für China enthält.
Quelle: Sophie Mao von ChinaLawHelp.com
