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Die Vermittlung ausländischer Lehrer kann zu Ihrer FESTNAHME führen!

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Von 2016 bis 2017 organisierten Beschäftigte eines Bildungsunternehmens in Beijing – Liu X Juan, Liu X Xia, Zhao X Yue und Alex aus der Ukraine – vorsätzlich die Arbeit der Ausländer Bogdan aus Serbien sowie Andrew und Yana aus der Ukraine als ausländische Lehrer. Sie waren mit durch falsche Angaben erlangten S2-Visa für Kurzzeitstudien oder M-Geschäftsvisa nach China eingereist und wurden zur rechtswidrigen Arbeit in mehreren Kindergärten in Beijing entsandt.

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Der Fall kam ans Licht, als die zuständige Behörde gegen ausländische Englischlehrer ermittelte, die keine Muttersprachler waren. Dem Artikel zufolge durften Nichtmuttersprachler nach chinesischem Recht nicht als ausländische Englischlehrer arbeiten. Bei weiteren Ermittlungen zur Einreise der Betroffenen stellte die Behörde fest, dass einige Agenturen die rechtswidrige Beschäftigung von Ausländern organisierten und manche sogar eigene Kindergärten gründeten, um sie einzustellen. So war eine vollständige Vermittlungskette entstanden.

Laut dem Geständnis von Liu X Xia hatte ihr Unternehmen mit rund 30 Kindergärten zusammengearbeitet und den Partnern insgesamt schätzungsweise 80 ausländische Lehrer vermittelt.

Das Gericht befand die drei Beschäftigten für schuldig, die rechtswidrige Überschreitung der Staatsgrenze durch andere organisiert zu haben. Sie hatten die Einreise der ausländischen Lehrer mit S2- oder M-Visa und deren Arbeit in China veranlasst, obwohl sie wussten, dass dies rechtswidrig war. Die Angeklagten Liu X Juan, Liu X Xia und Zhao X Yue wurden wegen der Organisation einer unerlaubten Grenzüberschreitung verurteilt. Sie erhielten Freiheitsstrafen von einem Jahr, einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten sowie Geldstrafen von 10.000 RMB, 5.000 RMB beziehungsweise 5.000 RMB.

Die an dem Fall beteiligten Ausländer – der Serbe Bogdan sowie die Ukrainer Andrew und Yana – wurden wegen rechtswidriger Beschäftigung in Verwaltungshaft genommen und später abgeschoben.

Welche Folgen hat rechtswidrige Beschäftigung?

Nach Artikel 80 des Gesetzes der Volksrepublik China über die Ein- und Ausreiseverwaltung wird ein rechtswidrig beschäftigter Ausländer mit 5.000 bis 20.000 Yuan belegt. In schweren Fällen drohen fünf bis unter 15 Tage Haft und zusätzlich eine Geldbuße von 1.000 bis 20.000 Yuan.

Auch Vermittlungsstellen werden nach Artikel 80 des Gesetzes der Volksrepublik China über die Ein- und Ausreiseverwaltung bestraft: Einzelpersonen werden mit 1.000 Yuan je vermittelter Person, insgesamt höchstens 50.000 Yuan, belegt. Organisationen werden für jede rechtswidrig vermittelte Person mit 5.000 Yuan, insgesamt höchstens 100.000 Yuan, belegt. Rechtswidrige Einnahmen werden eingezogen.

Will eine Einrichtung einen Ausländer einstellen, muss der Arbeitgeber die gesetzlichen Verfahren bei der Staatlichen Verwaltung für Angelegenheiten ausländischer Experten und der Ein- und Ausreiseverwaltung des Amts für öffentliche Sicherheit durchlaufen. Arbeitgeber, die rechtswidrig arbeitende ausländische Lehrer beschäftigen, werden nach Artikel 80 des Gesetzes der Volksrepublik China über die Ein- und Ausreiseverwaltung mit 10.000 Yuan je Person, insgesamt höchstens 100.000 Yuan, belegt. Rechtswidrige Einnahmen werden eingezogen.

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