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Eheregistrierung für Ausländer in China

Wiederhergestelltes Video zu „Eheregistrierung für Ausländer in China“

Wir erklären, wie eine Ehe in China registriert wird, wenn mindestens eine der beteiligten Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

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Zunächst erläutern wir die Voraussetzungen für die Eheregistrierung:

a- Das Mindestalter für die Eheschließung beträgt 22 Jahre für Männer und 20 Jahre für Frauen

b- Die Eheschließung muss auf dem freien Willen beider Personen beruhen; keine von ihnen darf bereits verheiratet sein

c- Die beiden Personen dürfen bis zum dritten Verwandtschaftsgrad nicht blutsverwandt sein

d- Keine der beiden Personen darf an einer Krankheit leiden, die sie als nicht ehefähig gelten lässt

e- Mindestens eine Person muss in der Stadt wohnen oder arbeiten, in der die Ehe registriert wird

f- Beide Personen müssen persönlich beim Eheregistrierungszentrum erscheinen, um die Ehe registrieren und die Heiratsurkunde erhalten zu können

Nach diesen Grundlagen können wir die verschiedenen Fälle betrachten:

Die ausländische Person benötigt folgende Unterlagen:

- Gültiger Reisepass oder internationales Reisedokument

- Gültiger Nachweis, dass mindestens eine der beiden Personen rechtmäßig in der Stadt wohnt oder arbeitet

- Geburtsurkunde

- Unterlagen zum Nachweis, dass derzeit keine der beiden Personen verheiratet ist; dazu gehört eines der folgenden Dokumente:

i. Ledigkeitsbescheinigung (falls eine der beiden Personen zuvor verheiratet war)

ii. Rechtskräftige Scheidungsunterlagen (falls eine der beiden Personen geschieden ist)

iii. Sterbeurkunde des früheren Ehepartners (falls eine der beiden Personen verwitwet ist)

Die Unterlagen müssen zusammen mit der Geburtsurkunde von der zuständigen Stelle im Staat der Staatsangehörigkeit notariell beglaubigt und von der dortigen chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat legalisiert werden. Manche Städte akzeptieren möglicherweise ein von der Botschaft oder dem Konsulat des Herkunftslands in China ausgestelltes Dokument. Erkundigen Sie sich dazu beim örtlichen Registrierungszentrum für Ehe und Adoption.

- Eine chinesische Übersetzung der oben genannten Unterlagen. Wird die Übersetzung in China angefertigt, müssen Sie zusätzlich eine Kopie der Geschäftslizenz des Übersetzungsbüros mit dessen offiziellem Stempel vorlegen. Wird sie im Staat Ihrer Staatsangehörigkeit angefertigt, muss sie außerdem von der dortigen chinesischen Botschaft beglaubigt werden.

Sind sämtliche Unterlagen vollständig, sollten beide Personen das Registrierungszentrum für Ehe und Adoption in der Stadt aufsuchen, in der eine von ihnen arbeitet.

Die Ehe muss in der Stadt oder Provinz registriert werden, in der sich das Hukou der chinesischen Person befindet.

Die chinesische Person benötigt folgende Unterlagen:

- Chinesischer Personalausweis

- Geburtsurkunde

- Haushaltsregister bzw. Hukou

Die von der ausländischen Person benötigten Unterlagen sind oben in Abschnitt 1 aufgeführt.

Sind sämtliche Unterlagen vollständig, sollten beide Personen das Registrierungszentrum für Ehe und Adoption in der Stadt aufsuchen, in der sich das Hukou des chinesischen Partners befindet.

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