Ein Arbeitsvertrag muss bestimmte „wesentliche Bestimmungen“ enthalten; bei deren Ausgestaltung haben Arbeitgeber nur begrenzten Spielraum. Der Inhalt ist weitgehend durch einschlägige Gesetze vorgegeben, die den Schutz der Rechte und Interessen der Arbeitnehmer besonders betonen.
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Neben den oben genannten Bestimmungen können Arbeitgeber weitere Klauseln zu Probezeit, Fortbildung, Vertraulichkeit, Wettbewerbsverbot, Zusatzversicherungen und anderen für wichtig erachteten Themen aufnehmen. Solche Klauseln lassen sich zum Schutz der Arbeitgeberinteressen nutzen, etwa indem vereinbart wird, dass ein Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber finanzierten Fortbildung für eine bestimmte Zahl von Jahren im Unternehmen tätig bleibt.
Arbeitgeber können die Klauseln des Arbeitsvertrags so gestalten, dass sie ihre Interessen bestmöglich schützen
Was kann außerdem aufgenommen werden? Hier einige Hinweise:
1. Bekanntgabe der Regeln und Vorschriften
Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag festhalten, dass dem Arbeitnehmer sämtliche Regeln und Vorschriften bekannt gegeben wurden, etwa: „Der Arbeitnehmer bestätigt, den Inhalt der Regeln und Vorschriften des Unternehmens verstanden zu haben.“ Auf diese Weise kann der Arbeitgeber Streit über die Wirksamkeit dieser Regeln und Vorschriften vermeiden.
2. Zustellungsanschrift
Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag bestimmen, dass schriftliche Mitteilungen an dem Tag als zugestellt gelten, an dem sie an der vom Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag angegebenen Anschrift eingehen. Außerdem kann er festlegen, dass der Arbeitnehmer jede Adressänderung mitteilen muss. Verweigert der Arbeitnehmer die Annahme einer Mitteilung, kann der Arbeitgeber diese daher an die genannte Anschrift senden, wie in unserem Beitrag „Kann ich einen Arbeitnehmer wegen Abwesenheit kündigen?“ erläutert. Damit erfüllt der Arbeitgeber seine arbeitsrechtliche Informationspflicht.
3. Anlagen
Ein Arbeitgeber kann dem Arbeitsvertrag die folgenden Anlagen beifügen, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die Anforderungen des Arbeitgebers versteht. Dadurch kennt der Arbeitnehmer seine Pflichten und die Folgen, falls er diese Anforderungen nicht erfüllt:
(1) Die Regeln und Vorschriften des Unternehmens;
(2) Verpflichtungserklärung des Arbeitnehmers, mit der dieser die Echtheit sämtlicher von ihm gemachten Angaben zu seinem Hintergrund bestätigt;
(3) Aufgaben, Stellenanforderungen und Beurteilungskriterien für die Position. Diese sollten so detailliert, objektiv und angemessen wie möglich formuliert sein, damit sie in einem Arbeitsstreit als Beweismittel dienen können, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen mangelnder Eignung des Arbeitnehmers kündigen möchte.
Quelle: Sophie Mao von ChinaLawHelp.com
