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Steuersenkung in China – weitere Einzelheiten

Wiederhergestelltes Video zu „Steuersenkung in China – weitere Einzelheiten“

Am 18. Januar 2019 veröffentlichten die staatliche Steuerverwaltung und das Finanzministerium der VR China gemeinsam eine Mitteilung zur Umsetzung umfassender Steuererleichterungen für kleine und Kleinstgewinnunternehmen. Sie folgte auf die Erklärung zu Steuersenkungen nach der Sitzung des Exekutivausschusses des Staatsrats vom 9. Januar 2019. In den folgenden zwei Tagen erläuterten beide Behörden die Umsetzung der Maßnahmen weiter.

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Das Rundschreiben und die zugehörigen Erläuterungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Steuerbefreiung

Beträgt der Monatsumsatz eines Kleinunternehmers höchstens 100.000 Yuan, ist er von der Umsatzsteuer befreit.

2. Steuerermäßigung

Steuersenkung in China
Die derzeitige Unternehmensteuer beträgt 20 %. Nach der neuen Regelung gilt jedoch:

Beträgt das jährliche steuerpflichtige Einkommen eines kleinen oder Kleinstgewinnunternehmens höchstens 1 Million Yuan, wird die Unternehmensteuer auf 25 % des steuerpflichtigen Einkommens erhoben; der tatsächliche Steuersatz beträgt 5 %;

Beträgt das jährliche steuerpflichtige Einkommen eines kleinen oder Kleinstgewinnunternehmens mehr als 1 Million, aber höchstens 3 Millionen Yuan, wird die Unternehmensteuer auf 50 % des steuerpflichtigen Einkommens erhoben; der tatsächliche Steuersatz beträgt 10 %.

Die oben genannten kleinen und Kleinstgewinnunternehmen sind Unternehmen, die in keinem staatlich beschränkten oder verbotenen Wirtschaftszweig tätig sind und zugleich die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

1. Das jährliche steuerpflichtige Einkommen beträgt höchstens 3 Millionen Yuan;

2. Das Unternehmen beschäftigt höchstens 300 Personen, einschließlich der Beschäftigten mit Arbeitsverhältnis zum Unternehmen und der an das Unternehmen entsandten Arbeitskräfte;

3. Das Gesamtvermögen beträgt höchstens 50 Millionen Yuan.

Nach einer weiteren Erläuterung der Steuerbehörde können Unternehmen die Vergünstigung selbst erklären, ohne zusätzliche Informationen vorzulegen.

Die Steuervergünstigung gilt vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 und für alle kleinen und Kleinstgewinnunternehmen, unabhängig von der Art der Steuererhebung.

Quelle: Sophie Mao von ChinaLawHelp.com

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