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Ihr VISUM zeigt Ihre Klasse 🤴

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Täglich ziehen viele Ausländer in dieses neue Land der Möglichkeiten, um zu arbeiten, Geschäfte zu machen, zu studieren oder sich einfach niederzulassen. Daher stellt sich die Frage: „Wie viele von uns nehmen sich tatsächlich die Zeit, Chinas Visagesetze kennenzulernen?“ Ausländer ordnen einander häufig anhand der Visumart einer sozialen Klasse zu.

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Lernen Sie den „Ausländer mit Arbeitsvisum“ kennen: Er oder sie arbeitet fünf- bis sechsmal pro Woche von neun bis fünf, wird am Monatsende bezahlt, erhält vom Arbeitgeber einen festen Vertrag sowie ein einjähriges Arbeitsvisum, eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis. Diese Personen sind als Steuerzahler und Motoren der Wirtschaft erwünscht. Ausländer dieser Kategorie werden nach einem Punktesystem auf Grundlage von Einkommen, Erfahrung und Qualifikationen weiter in die Klassen A, B und C eingeteilt. Klasse A ist am stärksten erwünscht, Klasse B wird gefördert, aber genau überwacht – ESL-Lehrkräfte gehören häufig dazu –, und Klasse C ist beschränkt.

Unter den „Ausländern mit Arbeitsvisum“ lassen sich verschiedene soziale Rangstufen erkennen. Ausländer der Klasse A gelten laut Behörden als hoch qualifizierte Talente. Ihre Visabearbeitung kann innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden, und sie genießen verschiedene Vergünstigungen der Visabehörden. Ausländer der Klasse A sind selten und bewegen sich unter uns, ohne ihre Identität preiszugeben. Ausländer der Klasse B stehen zwar nicht so hoch wie jene der Klasse A, sind aber weiterhin erwünscht, weil sie Einkommensteuer zahlen. Ausländer mit Arbeitsvisum werden nach einem Punktesystem eingestuft: Je höher die Punktzahl, desto höher die Klasse.

Dann gibt es den „Ausländer mit Geschäftsvisum“. Dieser Typ wird weiter in zwei Kategorien unterteilt: den legalen und den illegalen Ausländer mit Geschäftsvisum. Der legale Ausländer mit Geschäftsvisum betreibt tatsächlich ein Unternehmen in China oder wurde wirklich zu geschäftlichen Aktivitäten eingeladen. Die Aufenthaltsbeschränkung des Visums stört ihn nicht: Er reist ein, erledigt seine Geschäfte und reist wieder aus. Der illegale Ausländer mit Geschäftsvisum hat dagegen weder ein auf seinen Namen registriertes Unternehmen noch eine echte Einladung zu Geschäften oder Handel mit der einladenden Firma. Er nutzt das Geschäftsvisum vielmehr, wenn ein Arbeitsvisum aus irgendeinem Grund unmöglich erscheint. Wegen der auf 30 bis 90 Tage begrenzten Aufenthaltsdauer fürchten Inhaber dieses Visums oft die zusätzlichen Kosten wiederholter Ein- und Ausreisen.