Schritt 1: Lassen Sie sich von der Polizeidienststelle eine „Anzeigebestätigung“ ausstellen. Der Verlust oder Diebstahl eines ausländischen Passes muss zunächst bei der Polizeidienststelle in der Nähe des Verlust- oder Diebstahlorts gemeldet werden. Die Dienststelle stellt eine Bestätigung aus.
Schritt 2: Lassen Sie sich bei der örtlichen Ein- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit eine „Bestätigung der Verlustanzeige des Passes“ ausstellen.
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Quelle: Sophie Mao (LegalTips)
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