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ACHTUNG: Neue Visaregeln während des Ausbruchs

ACHTUNG: Neue Visaregeln während des Ausbruchs
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11. Februar

Hinweis: Dies ist eine redaktionell bearbeitete Fassung eines Artikels von AnyHelper. Zum Originalartikel:

Neue Visumregeln während des Ausbruchs

Wenn Sie kürzlich diese Nachricht erhalten haben:

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【Amt für ausländische Experten】Sehr geehrte Verantwortliche von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, ein frohes neues Jahr!
Um die Prävention und Eindämmung der COVID-19-Epidemie umfassend zu unterstützen und Menschenansammlungen an den Schaltern zu vermeiden, hat das Shanghaier Amt für ausländische Experten die „Bekanntmachung zur vollständig online durchgeführten kontaktlosen Bearbeitung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arbeitserlaubnissen für Ausländer in Shanghai“ veröffentlicht. Mit Ausnahme neuer Inlandsanträge (einschließlich der Bearbeitung nach einer Arbeitsgenehmigungsmitteilung) können alle anderen Vorgänge über ein Verpflichtungsverfahren vollständig online erledigt werden; Papierunterlagen müssen nicht vor Ort zur Prüfung eingereicht werden. Die Verpflichtungserklärung kann entsprechend der Bekanntmachung hochgeladen und das gesamte Verfahren online abgeschlossen werden. Bekanntmachung und Vorlage: http://news.sgst.cn/zxy/ptdt/202002/t20200201_687533.html

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Tatsächlich geht es um eine Änderung der Visumregeln während der damaligen Coronavirus-Epidemie.

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01 Ich bin NICHT in China

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Q

Ich bin nicht in China – wie kann ich eine Verlängerung beantragen?

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Seit Ablauf der Arbeitserlaubnis sind mehr als 30 Tage vergangen:

Schritt 1 | Sie benötigen:

1. Scan der Vorderseite der Arbeitserlaubnis

2. Scan der gültigen Visumseite

3. Scan des neuen Vertrags

4. Steuerunterlagen der vergangenen zwölf Monate*

5. Screenshot der Steuererklärung des Unternehmens (mit Firmenstempel)

* Für Anträge der Klasse B (mit zwei Jahren Berufserfahrung und Bachelorabschluss) oder der Klasse C sind keine Steuerunterlagen der vergangenen zwölf Monate erforderlich.

Schritt 2 | Dokumente unterschreiben

Schritt 3 | Hochladen und einreichen

Sie müssen die zu stempelnden Unterlagen an Ihren Arbeitgeber senden und anschließend Scans online hochladen und einreichen. Nach der Genehmigung wird Ihre Arbeitserlaubnis verlängert. Dieser Schritt dauert etwa zwei Wochen.

A

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Seit Ablauf der Arbeitserlaubnis sind höchstens 30 Tage vergangen:

Die Ein- und Ausreisebehörde nimmt KEINEN Verlängerungsantrag an, wenn die Arbeitserlaubnis seit weniger als 30 Tagen abgelaufen ist. Sie müssen den Antrag nach den Regeln für Auslandsanträge erneut im Ausland stellen . Reisen Sie nach Erhalt der Einreisebestätigung mit einem Z-Visum nach China ein und beantragen Sie anschließend die Verlängerung.

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SAVVY GEMS

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QR-Code für weitere Informationen scannen

Q

Mein Visum ist abgelaufen – was soll ich tun?

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Ist Ihr Visum abgelaufen und liegt der Ablauf nicht länger als drei Monate zurück, beantragen Sie für die Einreise nach China ein L- oder M-Visum und anschließend ein Arbeitsvisum. Liegt der Ablauf bei der erneuten Einreise mehr als drei Monate zurück, ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

A

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Elite Lifestyle

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WeChat: EliteSupplements

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02Ich bin in China

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Q

Dürfen Ausländer während der Epidemieprävention und -kontrolle wie gewohnt ausreisen?

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Wegen der von einigen Ländern und Regionen eingeführten Einreisebeschränkungen sollten Ausländer, die China verlassen müssen, sich vorab über die Einreisebestimmungen des Zielstaats oder der Zielregion informieren, um bei einer Einreiseverweigerung Zeit- und Geldverluste zu vermeiden. Reisende in Länder oder Regionen ohne Einreisebeschränkungen sollten für notwendige Kontrollen deutlich vor der Abreise am Ausreiseort eintreffen.

A

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SKY IPTV

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Tausende ausländische Fernsehsender

Q

Was ist zu tun, wenn das Visum, die zulässige Aufenthaltsdauer oder die Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers während der Epidemieprävention und -kontrolle abläuft?

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Nach dem Gesetz der Volksrepublik China über die Ein- und Ausreiseverwaltung müssen Ausländer China verlassen oder vor Ablauf ihres Visums, ihrer Aufenthaltsdauer oder ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Ein- und Ausreisebehörde eine Verlängerung beantragen. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Vorschriften und der damaligen Lage sollten Personen, die wegen Maßnahmen zur Epidemieprävention und -kontrolle nicht planmäßig ausreisen oder ihre Dokumente verlängern konnten, je nach Umständen milder bestraft, die Strafe reduziert oder von einer Strafe befreit werden.

A

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Quelle: AnyHelper

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Originalbeitrag zuerst im offiziellen WeChat-Account ExpatRights veröffentlicht: