
1. Februar
Hinweis: Dies ist ein bearbeiteter Artikel vonKudosbay酷豆湾. Zum Originalartikel: https://mp.weixin.qq.com/s/JeQHxLrppq0vF8_fqWB0jQ
Arbeitserlaubnis verloren:
Verfahren für die Neubeantragung
Als in China arbeitender Ausländer sollten Sie besonders auf zwei wichtige Dokumente achten: Ihren Reisepass und Ihre Arbeitserlaubniskarte.
Wir haben bereits ein Video darüber veröffentlicht, was in China in einer solchen Situation zu tun ist:
Was ist jedoch zu tun, wenn Sie Ihre Arbeitserlaubniskarte verloren haben?
Die gute Nachricht: Der Antrag auf Ersatz einer verlorenen Arbeitserlaubniskarte ist weniger aufwendig als die Beantragung eines neuen Reisepasses. Sie müssen auch nicht sämtliche Nachweise einreichen, die bei einer erstmaligen Beantragung erforderlich sind.
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Verfahren:
1) Verlustanzeige für die ausländische Arbeitserlaubniskarte:
Der Arbeitgeber muss den Verlust zunächst melden. Dazu meldet er sich unter http://fwp.safea.gov.cn/ an, wählt in der linken Liste der Startseite „Applying for Declaration of Loss“ („Verlusterklärung beantragen“) und reicht den Antrag auf Neuausstellung ein.
Die für Personalangelegenheiten zuständige Person sollte das elektronische Formular zur Neuausstellung ausfüllen. Es muss ausgedruckt, mit dem Unternehmensstempel versehen und anschließend in das Onlinesystem hochgeladen werden. Nicht chinesischsprachigen Nachweisen ist eine chinesische Übersetzung beizufügen. In diesem Schritt muss das Unternehmen außerdem eine förmliche Verlustbescheinigung, möglichst auf Chinesisch, vorlegen und voraussichtlich ebenfalls in das System hochladen.
SAFEA-Website

Bildquelle: http://fwp.safea.gov.cn/
Muster des ausgedruckten und unterzeichneten Antragsformulars

Bildquelle: SAFEA
Muster einer förmlichen Verlustbescheinigung

Bildquelle: SAFEA
2) Online-Vorprüfung und Annahme:
Im zweiten Verfahrensschritt nehmen die Behörden eine Vorprüfung des Antrags vor. Wird er angenommen, geht das Verfahren nach etwa fünf Arbeitstagen zum nächsten Schritt über, und Sie können mit Schritt 3 fortfahren. Wird der Antrag nicht angenommen, müssen wahrscheinlich einige Unterlagen korrigiert werden.
3) Prüfung:
Sobald Ihr Antrag vorläufig genehmigt wurde, sollte Ihr Unternehmen die Originalunterlagen bei der zuständigen Behörde zur abschließenden Prüfung einreichen. Inhaber einer Arbeitserlaubnis der Kategorie A können diesen Schritt überspringen.
4) Neuausstellung der Arbeitserlaubniskarte:
Die SAFEA prüft die Antragsunterlagen und trifft innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Annahme eine endgültige Entscheidung. Für Antragsteller der Kategorie A beträgt die Frist fünf Arbeitstage.
Hinweis:
Dasselbe Verfahren gilt bei einer beschädigten Arbeitserlaubniskarte, etwa wenn sie zerschnitten oder zerkratzt ist. In diesem Fall müssen Sie bei Einreichung des Antrags auf Neuausstellung zusätzlich die Originalkarte bei der Behörde vorlegen.
Der Antragsteller muss die neue chinesische Arbeitserlaubnis bei der Annahmestelle abholen, sobald das System „Information Verified“ („Angaben geprüft“) anzeigt. Dazu sind der elektronische Beleg der „Acceptance Notice on China Work Permit Application“ („Annahmebestätigung für den Antrag auf eine chinesische Arbeitserlaubnis“) und der Personalausweis des Beauftragten vorzulegen. Ist dieser nicht die im System registrierte Person, wird zusätzlich eine Vollmacht des Arbeitgebers benötigt.

Quelle: Julian, Ikbal & Jatin über ExpatServicesShanghai
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Originalbeitrag zuerst im offiziellen WeChat-Account ExpatRights veröffentlicht:
