Nach dem Gesetz soll ein Arbeitnehmer acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
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Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht zu Überstunden zwingen. Werden aus irgendeinem Grund Überstunden geleistet, muss der Arbeitgeber sie wie folgt vergüten:
1. Für Überstunden an Arbeitstagen
die Überstundenvergütung beträgt das 1,5-Fache des regulären Lohns;
2. Für Überstunden am Wochenende
die Überstundenvergütung beträgt das Zweifache des regulären Lohns;
3. Für Überstunden an gesetzlichen Feiertagen
die Überstundenvergütung beträgt das Dreifache des regulären Lohns.
Im Folgenden werden die genannten Regeln näher erläutert.
Nach dem Arbeitsrecht der Volksrepublik China muss der Arbeitgeber Überstunden vergüten, wenn ein Arbeitnehmer aus irgendeinem Grund Mehrarbeit leistet.
1. Zu gesetzlichen Feiertagen
Zu den gesetzlichen Feiertagen zählen Neujahr mit einem Tag, das chinesische Neujahr mit drei Tagen, das Qingming-Fest mit einem Tag, der Tag der Arbeit mit einem Tag, das Drachenbootfest mit einem Tag, das Mittherbstfest mit einem Tag und der Nationalfeiertag mit drei Tagen – insgesamt elf Tage.
2. Überstunden an gesetzlichen Feiertagen
Für Überstunden an Arbeitstagen oder Wochenenden kann der Arbeitgeber einen gleichwertigen Freizeitausgleich gewähren. Für Überstunden an gesetzlichen Feiertagen muss er dagegen das Dreifache des regulären Lohns zahlen; Freizeitausgleich genügt nicht.
3. Berechnung der Überstundenvergütung
Zunächst ist der Tageslohn zu berechnen: Monatslohn geteilt durch 21,75. Beträgt Alex’ Gehalt 5.000 RMB, ergibt sich ein Tageslohn von 5000/21,75 = 229,88 RMB.
Leistet Alex an diesem Montag zwei Überstunden, beträgt die Vergütung 2*1,5*5000/21,75/8 = 86,20 RMB;
Leistet Alex am Samstag zwei Überstunden, beträgt die Vergütung 2*2*5000/21,75/8 = 114,94 RMB;
Arbeitet Alex am Tag der Arbeit einen ganzen Tag, beträgt die Überstundenvergütung 3*5000/21,75 = 689,65 RMB.
Einschlägige Bestimmungen:
Arbeitsrecht der Volksrepublik China:
Artikel 38: Der Arbeitgeber gewährleistet seinen Beschäftigten mindestens einen freien Tag pro Woche.
Artikel 44: Der Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmern unter den folgenden Umständen nach Maßgabe der nachstehenden Sätze eine höhere Vergütung als für normale Arbeitszeiten:
(1) mindestens 150 Prozent des regulären Lohns zu zahlen, wenn eine Verlängerung der Arbeitszeit angeordnet wird;
(2) mindestens 200 Prozent des regulären Lohns zu zahlen, wenn die Mehrarbeit an Ruhetagen geleistet wird und kein Freizeitausgleich genommen werden kann; und
(3) mindestens 300 Prozent des regulären Lohns zu zahlen, wenn die Mehrarbeit an gesetzlichen Feiertagen geleistet wird.
Quelle: Sophie Mao von ChinaLawHelp.com
