Beitrag

WFOE-Gründung in China – jetzt vereinfacht

Wiederhergestelltes Video zu „WFOE-Gründung in China – jetzt vereinfacht“

Die Gründung eines vollständig ausländisch finanzierten Unternehmens (WFOE) in China ist nun einfacher und schneller. Folgende Aspekte haben sich geändert.

ExpatRights abonnieren
Offizieller WeChat-Account: ExpatRights

1) Kein Mindeststammkapital mehr vorgeschrieben.

Nach dem neuen Gesellschaftsgesetz der VR China ist für eine Unternehmensgründung bereits seit 2014 kein Mindeststammkapital mehr vorgeschrieben.

Für Unternehmen mit chinesischen Investoren war kein Mindeststammkapital mehr erforderlich. In der Praxis verlangten örtliche Behörden bei der Gründung einer WFOE jedoch weiterhin einen Mindestbetrag. Das ist in China nicht ungewöhnlich: Nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes warten örtliche Behörden häufig auf detailliertere Durchführungshinweise.

2018 stellten wir jedoch fest, dass selbst für die Gründung einer WFOE kein Mindeststammkapital mehr vorgeschrieben war. Auch eine Frist für die Kapitaleinzahlung bestand nicht mehr; der Einzahlungszeitraum konnte der gesamten Laufzeit der WFOE entsprechen.

2) Keine Vorabgenehmigung mehr für gewöhnliche WFOE

Ein weiteres Problem für ausländische Investoren war die Beantragung einer Vorabgenehmigung bei der örtlichen Handelsbehörde, bevor sie bei der örtlichen AIC die Gründung einer WFOE beantragen konnten. Dafür mussten unter anderem Gesellschaftssatzung und Machbarkeitsberichte eingereicht werden. Die Vorabgenehmigung konnte drei Monate oder länger dauern.

Seit dem 30. Juni 2018 ist jedoch keine Vorabgenehmigung mehr erforderlich, sofern die betreffende Geschäftstätigkeit nicht in den „Hinweisen zu besonderen Verwaltungsmaßnahmen für den Marktzugang ausländischer Investitionen“, der sogenannten „Negativliste“, aufgeführt ist.

Nach Erteilung der Geschäftslizenz durch die örtliche Behörde für Industrie und Handel (AIC) können ausländische Investoren das Registrierungsverfahren online durchführen, indem sie die erforderlichen Angaben über das vom Handelsministerium beaufsichtigte „Umfassende Verwaltungssystem“ einreichen. Üblicherweise wird die Registrierungsbestätigung innerhalb von drei Arbeitstagen erteilt.

Nach dieser Negativliste stehen die meisten Geschäftstätigkeiten ausländischer kleiner und mittlerer Unternehmen ausländischen Investoren offen und werden nach dem Grundsatz der „Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Investitionen“ verwaltet.

Auch andere Verfahren wurden vereinfacht. So kann die Registrierung bei der staatlichen Devisenverwaltung (SAFE) bei der Eröffnung des Bankkontos abgeschlossen werden. In manchen Städten muss der gesetzliche Vertreter bei der Kontoeröffnung nicht mehr persönlich anwesend sein, sofern sein Originalreisepass vorgelegt wird.

Obwohl das Verfahren insgesamt vereinfacht wurde, unterscheiden sich die konkreten Anforderungen von Stadt zu Stadt. Bevor Sie Pläne fassen, können Sie uns für nähere Informationen kontaktieren.

Quelle: Sophie Mao von ChinaLawHelp.com

ExpatRights.org
ExpatRights abonnieren