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Markenanmeldung in China

Wiederhergestelltes Video zu „Markenanmeldung in China“

Bei Markenanmeldungen in China ist es am besten, nach dem Erstanmelderprinzip vorzugehen.

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1. Einen vertrauenswürdigen Markenvertreter finden

Ausländische natürliche oder juristische Personen, die in China eine Marke anmelden möchten, müssen dafür einen Markenvertreter beauftragen. Im Internet finden sich leicht zahlreiche Beratungsunternehmen, die dies anbieten; manche verlangen einen unglaublich niedrigen Preis. Seien Sie jedoch vorsichtig.

Das Gesetz schreibt nicht vor, dass nur ein Anwalt als Markenvertreter in China tätig sein darf. Erfahrung und Qualifikation des Vertreters sind jedoch ausgesprochen wichtig. Bei der Auswahl sollten daher Erfahrung und fachliche Kompetenz statt eines günstigen Preises ausschlaggebend sein.

Sie wollten durch einen günstigen Vertreter Geld sparen. Häufig stellen Sie jedoch fest, dass der schlechte Service Sie letztlich mehr Geld oder Zeit kostet. Im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihre Marke für immer. In Schritt 3 erklären wir, warum die Wahl eines qualifizierten Vertreters wichtig ist.

2. Erforderliche Angaben für Ihre Markenanmeldung vorbereiten

1) Üblicherweise besteht eine Marke aus einem Logo oder einer Grafik, Text in einer bestimmten Schriftart oder einer Kombination daraus;

2) Kopie des Reisepasses bei einer natürlichen Person oder Kopie der Gründungsurkunde bei einer juristischen Person;

3) Name und Anschrift des Anmelders;

4) Liste der Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Marke gelten soll. Mithilfe der Nizza-Klassifikation können Sie die passenden Positionen auswählen. http://www.wipo.int/classifications/nivilo/nice/index.htm

3. Der Vertreter prüft die Unterlagen und berät entsprechend

Dieser Schritt ist entscheidend und zeigt, warum ein qualifizierter Vertreter so wichtig ist. Er prüft Ihre Marke auf zwei Arten – genau wie ein Prüfer des chinesischen Markenamts (CTMO):

Bei einer Markenanmeldung in China durchsucht der Vertreter die staatliche Datenbank nach bereits eingetragenen identischen oder ähnlichen Marken. Er prüft außerdem Anmeldungen, die vorläufig genehmigt wurden oder noch auf Genehmigung warten, aber noch nicht eingetragen sind. Eine Datenbanksuche wirkt einfach. Für eine Kreuzrecherche und die richtige Analyse der Ergebnisse ist jedoch Erfahrung erforderlich. Ein erfahrener Vertreter kann zudem ein Konzept für einen besseren und umfassenderen Schutz Ihrer Marke vorschlagen.
Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Markenrecht unter folgenden drei Gesichtspunkten:
(1)Rechtmäßigkeit.

Das Zeichen darf beispielsweise weder mit dem Staatsnamen, der Nationalflagge und Ähnlichem identisch oder ihnen ähnlich sein noch die sozialistische Moral und Gebräuche beeinträchtigen oder andere schädliche Auswirkungen haben;

(2)Unterscheidungskraft.

Ein Zeichen kann nicht als Marke eingetragen werden, wenn es aus Folgendem besteht:

nur aus einer unmittelbaren Angabe der Qualität,
der wichtigsten Rohstoffe,
oder es besteht ausschließlich aus Gattungsbezeichnungen der betreffenden Waren.
Sie können beispielsweise „Milchpulver“ nicht als Marke für Säuglingsnahrung oder „süß“ für Süßwaren anmelden;

(3)Nichtfunktionalität.

Ein Zeichen darf nicht als Marke eingetragen werden, wenn es die Funktion Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung beschreibt. Sie können beispielsweise „Detektiv“ nicht für einen Detektivdienst anmelden.

Ein erfahrener Vertreter prüft Ihre Marke, analysiert das Rechercheergebnis, bewertet den Antrag gründlich und berät Sie zu möglichen Lösungen. Ein schlechter Vertreter reicht den Antrag dagegen lediglich beim CTMO ein und teilt Ihnen ein Jahr später mit, dass er abgelehnt wurde.

4. Zeitrahmen und Verfahren

Nach Einreichung Ihres Antrags leitet das CTMO die in Schritt 3 beschriebene Sachprüfung ein. Sie kann drei Monate dauern.

Ergibt die Prüfung, dass die Markenanmeldung dem Gesetz entspricht und keine ältere Marke entgegensteht, wird sie vorläufig genehmigt und drei Monate lang im Amtsblatt veröffentlicht.

Wird innerhalb der drei Monate kein Widerspruch eingelegt, wird die Eintragung genehmigt und schließlich eine Markenurkunde ausgestellt. Der gesamte Vorgang dauert eineinhalb Jahre.

Quelle: Sophie Mao von ChinaLawHelp.com

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