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Mehr über das Stammkapital (Teil 2)

Wiederhergestelltes Video zu „Mehr über das Stammkapital (Teil 2)“

Ein Mindeststammkapital ist nicht mehr vorgeschrieben. Damit scheint die Finanzierung für die meisten Start-ups weniger problematisch zu sein als noch vor einigen Jahren. Der Wegfall des Mindeststammkapitals bedeutet jedoch nicht, dass ein Unternehmen in China ohne jegliche Mittel betrieben werden kann.

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Wie viel Kapital wird in der Praxis benötigt, um ein Unternehmen zu unterhalten?

Stellen Sie ausreichend Mittel für Ihr Unternehmen bereit, auch wenn kein Mindeststammkapital mehr vorgeschrieben ist

1. Miete

Virtuelle Büros sind auf dem chinesischen Festland nicht zulässig. In den meisten Städten darf ein Unternehmen nicht in Wohnräumen betrieben werden. Sie müssen daher ein Büro anmieten, um Ihr Unternehmen zu führen.

2. Buchhaltungsdienstleistungen

Nach der Unternehmensgründung muss ab dem ersten Monat, in dem die Geschäftslizenz erteilt wurde, ein Steuerbericht bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Der Tag der Erteilung der Geschäftslizenz gilt als Tag der Unternehmensgründung. Die meisten Start-ups beauftragen eine Teilzeitkraft für die vorschriftsgemäße Buchhaltung.

Start-ups sollten außerdem beachten, dass sie jedes Jahr bis Ende Juni den jährlichen Steuerbericht einreichen und eine gemeinsame jährliche Compliance-Prüfung durchlaufen müssen. Andernfalls werden sie auf die schwarze Liste der Behörde für Industrie und Handel (AIC) gesetzt, ihre Geschäftslizenz wird entzogen und sie dürfen nicht mehr geschäftlich tätig sein. Üblicherweise beauftragen sie dafür einen Dienstleister.

3. Gehalt

Manche Start-ups stellen anfangs keine Beschäftigten ein. Dennoch haben sie mindestens einen Mitarbeiter: den Inhaber selbst. Dieser muss als Beschäftigter seines Start-ups eine Arbeits- und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die örtlichen Behörden stellen inzwischen strengere Anforderungen an die Erteilung von Arbeitserlaubnissen und erteilen sie nur ungern an Personen, die keine individuelle Einkommensteuer gezahlt haben.

Die oben genannten Kosten bilden den Mindestbetrag, der für den Unterhalt eines Unternehmens in China benötigt wird. Für die Entwicklung des Geschäfts sind selbstverständlich zusätzliche Mittel erforderlich. Rechtlich gibt es kein vorgeschriebenes Mindestkapital mehr, aus betriebswirtschaftlicher Sicht jedoch sehr wohl einen Mindestbedarf. Vor der Unternehmensgründung sollten daher sämtliche Kosten sorgfältig berücksichtigt werden.

4. Hinweis:

Wir haben mehr als einmal beobachtet, dass Menschen zur Kostensenkung eine örtliche Agentur mit der Unternehmensgründung und Buchhaltung beauftragen. Sie hatten die Agentur jedoch nicht ausreichend geprüft, sondern sie nur wegen ihres niedrigen Preises ausgewählt. Später blieben sie aufgrund unprofessioneller Arbeit der Agentur an Problemen hängen und mussten schließlich zusätzliche Gebühren für eine Lösung zahlen – sofern eine Behebung überhaupt noch möglich war. Unserer Ansicht nach ist die Beauftragung qualifizierter Fachleute langfristig der eigentliche Schlüssel zur Kostenkontrolle.

Quelle: Sophie Mao von ChinaLawHelp.com

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