Wie erhalten in China geborene Kinder in der betreffenden Stadt einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus? Je nach Situation sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich:
A. Sind beide Elternteile ausländische Staatsangehörige, können sie innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Kindes mit dem Antragsformular für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer und den folgenden Unterlagen ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
1. Original und Kopie der Reisepässe beider Elternteile.
2. Original und Kopie der chinesischen Geburtsurkunde des Kindes.
3. Original und Kopie des Reisepasses des Kindes.
4. Arbeitet ein Elternteil in der betreffenden Stadt, sind ein offizielles Antragsschreiben seines Arbeitgebers sowie Original und Kopie des örtlichen Formulars zur Anmeldung des vorübergehenden Aufenthalts eines Elternteils einzureichen.
5. Ein aktuelles Passfoto des Kindes (2 Zoll), Halbporträt, ohne Kopfbedeckung und frontal aufgenommen.
6. Heiratsurkunde der Eltern (ausgestellt beispielsweise von einer Zivilstands-, Gesundheits- oder Polizeibehörde, einem Notar oder einer Botschaft beziehungsweise einem Konsulat des Herkunftslandes). Von ausländischen Behörden ausgestellte Urkunden müssen von einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat im Ausland beglaubigt werden; liegt die Urkunde nicht auf Chinesisch vor, ist eine chinesische Übersetzung einer qualifizierten Einrichtung in China erforderlich.
B. Besitzt ein Elternteil die chinesische Staatsangehörigkeit und ist in der betreffenden Stadt registriert, muss zunächst die Staatsangehörigkeit geprüft und bestätigt werden. Anschließend kann für das Kind bei der Ein- und Ausreisebehörde eine Ein- und Ausreisegenehmigung der Volksrepublik China beantragt werden. Erforderlich sind:
1. Original und Kopie der chinesischen Geburtsurkunde des Kindes.
2. Original und Kopie des Reisepasses des Kindes.
3. Ausländischer Reisepass des Vaters oder der Mutter sowie Original und Kopie des chinesischen Personalausweises und des örtlichen Haushaltsregisters (Hukou).
4. Heiratsurkunde der Eltern (ausgestellt beispielsweise von einer Zivilstands-, Gesundheits- oder Polizeibehörde, einem Notar oder einer Botschaft beziehungsweise einem Konsulat des Herkunftslandes). Von ausländischen Behörden ausgestellte Urkunden müssen von einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat im Ausland beglaubigt werden; liegt die Urkunde nicht auf Chinesisch vor, ist eine chinesische Übersetzung einer qualifizierten Einrichtung in China erforderlich. Sind die Eltern nicht verheiratet oder haben sie erst nach der Geburt des Kindes geheiratet, ist ein von einer chinesischen rechtsmedizinischen Einrichtung ausgestelltes Abstammungsgutachten für das Kind und die Eltern erforderlich.
5. Formular zur Prüfung und Bestätigung der Staatsangehörigkeit sowie drei aktuelle Passfotos (48 × 33 mm), Halbporträt, ohne Kopfbedeckung und frontal aufgenommen.
Hinweis:
1. Beide Elternteile müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
2. Hält die Ein- und Ausreisebehörde der öffentlichen Sicherheitsbehörde ein Gespräch mit dem Antragsteller oder weitere Unterlagen für erforderlich und nimmt der Antragsteller den Termin nicht wahr oder reicht die Unterlagen nicht fristgerecht ein, gilt der Antrag als zurückgenommen, sofern keine höhere Gewalt vorliegt.
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