China will die integrierte Zollabfertigung durch ein zweistufiges Zollanmeldeverfahren vereinfachen: zunächst eine vereinfachte Anmeldung vor der Zollfreigabe und anschließend innerhalb einer Frist eine vollständige Anmeldung.
Offizieller WeChat-Account: ExpatRights
Das zweistufige Zollanmeldeverfahren wird ab dem 24. August beim Zoll Huangpu in Shanghai, beim Zoll Shenzhen in Guangdong und beim Zoll Qingdao in Shandong getestet.
Das zentrale Portal für den internationalen Handel ermöglicht 25 Ministerien den Informationsaustausch, betreibt Online-Kooperationsprojekte zwischen 68 Behörden und bietet Unternehmen an allen Häfen 495 Dienstleistungen.
Bis Ende des Jahres soll das Verfahren auf alle wichtigen Geschäftsbereiche angewandt werden.
Bescheinigungen für die Ein- und Ausfuhrüberwachung sollen vereinfacht werden. Mit Ausnahme von Unterlagen, die Sicherheit, Vertraulichkeit oder andere besondere Umstände betreffen, sollen alle Bescheinigungen bis Ende 2019 – ein Jahr früher als geplant – online eingereicht und bearbeitet werden.
Die örtlichen Behörden sollen zeitnah Fristenstandards für Unternehmen veröffentlichen, die Hafendienstleistungen erbringen, um die Effizienz der Häfen zu verbessern.
Die Verwaltung der Gebührenlisten soll verbessert, Gebührensenkungen sollen umgesetzt und monopolistische Gebühren nach dem Gesetz untersucht werden.
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