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Ausländer beim Teilen von Pornografie auf WeChat erwischt

Wiederhergestelltes Video zu „Ausländer beim Teilen von Pornografie auf WeChat erwischt“

Zu drei Monaten Haft verurteilt, weil er kurze Pornovideos mit WeChat-Freunden „geteilt“ hatte.

Offizieller WeChat-Account: ExpatRights

Die Polizei nannte in der Mitteilung weder den Namen noch die Staatsangehörigkeit des Ausländers.

Kürzlich verhandelte ein Gericht in Huizhou in der Provinz Guangdong einen Fall, in dem ein Ausländer obszöne Inhalte verbreitet hatte. Der Verdächtige wurde dafür zu drei Monaten Haft verurteilt und soll anschließend aus China ausgewiesen werden.

Die Ermittlungen ergaben, dass der ausländische Mann innerhalb eines halben Jahres ab September 2018 über sein WeChat-Konto auf dem Mobiltelefon wiederholt 54 obszöne Videos an WeChat-Freunde und eine WeChat-Gruppe weitergeleitet hatte.

Nach der Verhandlung stellte das Gericht fest, dass das Rechtsbewusstsein des Ausländers schwach gewesen sei und die Verbreitung pornografischer Inhalte in China streng geahndet werde.

Auch wenn pornografische Inhalte nicht gegen Geld verbreitet werden, gilt die Weitergabe obszöner Inhalte in Form von Videos oder auf andere Weise über das Internet und mobile Kommunikationsgeräte beziehungsweise Instant-Messaging-Software in China als schwerwiegend.

Zunächst hielt der Angeklagte sein Verhalten nicht für einen schwerwiegenden Fehler. Er betrachtete es sogar als normalen zwischenmenschlichen Austausch von Gedanken und Informationen.

Jemand wies ihn jedoch darauf hin, dass er länger inhaftiert werden könne, wenn er den Anweisungen der chinesischen Polizei und der rechtlichen Entscheidung nicht folge. Später gestand der Ausländer wahrheitsgemäß, dass seine Handlungen strafbar waren. Da er offen aussagte und sich freiwillig schuldig bekannte sowie Umfang und Menge der obszönen Materialien vergleichsweise gering waren, konnte er nach dem Gesetz milder bestraft werden.

Offizieller WeChat-Account: ExpatRights
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