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So beantragen Sie ein X-Visum (chinesisches Studentenvisum)

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So beantragen Sie ein X-Visum

Ein X-Visum wird Personen erteilt, die in China studieren möchten.

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Beim X1-Visum beträgt die Studiendauer mehr als 180 Tage; beim X2-Visum höchstens 180 Tage.
Visumantragsteller sollten sich bei der Antragstellung in ihrem Heimatland und nicht auf dem chinesischen Festland befinden.

Antragsunterlagen:

1. Reisepass
Originalreisepass mit mindestens einer freien Visumseite und einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten.

2. Reisepasskopie
Eine Kopie der Datenseite und der Seite mit dem Passfoto.

3. Visumantragsformular
Ein wahrheitsgemäß, richtig und vollständig ausgefülltes Visumantragsformular (Formular V.2013).
Das Antragsformular muss in schwarzen Großbuchstaben ausgefüllt werden. Handschriftliche Antragsformulare werden nicht akzeptiert.

4. Foto
Ein aktuelles farbiges Passfoto vor hellem Hintergrund.

5. Belege
Für das X1-Visum:
1) Original und Kopie des Zulassungsbescheids einer Schule oder anderen Einrichtung in China.
2) Original und Kopie des Visumantrags für ein Studium in China (Formular JW201 oder JW202).
Für das X2-Visum:
Original und Kopie des Zulassungsbescheids einer Schule oder anderen Einrichtung in China.

6. Früherer chinesischer Reisepass oder früheres chinesisches Visum
Wer früher die chinesische Staatsangehörigkeit besaß und mit einem neuen Reisepass ein chinesisches Visum beantragt, muss das Original und eine Kopie der Datenseite des letzten chinesischen Reisepasses oder eine Kopie des früheren chinesischen Visums im vorherigen ausländischen Reisepass einreichen.
Weicht der Name im aktuellen Reisepass von dem im früheren Reisepass ab, muss zusätzlich ein amtlicher Nachweis über die Namensänderung eingereicht werden.

Bitte beachten:

● Der Antragsteller ist für die Echtheit der eingereichten Reisepässe, Antragsformulare, Fotos und sonstigen Unterlagen einschließlich Kopien verantwortlich.
Auf Verlangen der Konsularbeamten sind weitere Unterlagen vorzulegen oder ist ein persönliches Gespräch wahrzunehmen.
Falsche, irreführende oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Visums oder zur Verweigerung der Einreise nach China führen.

● Konsularbeamte entscheiden, ob ein Visum erteilt wird, und legen dessen Gültigkeit, Aufenthaltsdauer und Zahl der Einreisen fest.

● Inhaber eines X1-Visums müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der Ein- und Ausreiseverwaltung der örtlichen Sicherheitsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer beantragen.