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Visumfrei nach China einreisen!

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Regelung für 144-stündigen visumfreien Transit

Für Reisen oder Besuche in China ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Seit der Einführung der Regelung für den 144-stündigen visumfreien Transit ausländischer Passagiere in Shanghai sowie den Provinzen Jiangsu, Zhejiang und Guangdong ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch eine visumfreie Einreise möglich.

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Sie können China also über die für diese Regelung zugelassenen Einreiseorte in Guangdong, Jiangsu, Zhejiang und Shanghai betreten.

Für welche Länder gilt die Regelung?
Asien (6)
Republik Korea, Japan, Singapur, Brunei, Vereinigte Arabische Emirate und Katar.

Europäische Schengen-Staaten (24)
Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Schweiz.

Weitere europäische Länder (13)
Russland, Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien und Albanien.

Amerikanische Länder (6)
Vereinigte Staaten, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien und Chile.

Ozeanien (2)
Australien und Neuseeland.

Welche Einreiseorte sind zugelassen?
Provinz Guangdong
Internationaler Flughafen Guangzhou Baiyun (CAN)
Internationaler Flughafen Shenzhen Bao'an (SZX)
Flughafen Jieyang Chaoshan (SWA)

Jiangsu, Zhejiang & Shanghai
Internationaler Flughafen Shanghai Pudong (PVG)
Internationaler Flughafen Shanghai Hongqiao (SHA)
Internationales Kreuzfahrtterminal Shanghai Port
Internationales Kreuzfahrtterminal Shanghai Wusongkou
Eisenbahn-Grenzübergang Shanghai
Internationaler Flughafen Nanjing Lukou (NKG)
Internationaler Flughafen Hangzhou (HGH)

Wie beantragt man die visumfreie Transitreise?
An jedem Einreiseort gibt es bei der chinesischen Grenzkontrolle einen Bereich für den 144-Stunden-Transit. Touristen müssen lediglich die Fragen der Kontrollbeamten beantworten und folgende Unterlagen vorlegen:
❶ Gültige Reisedokumente (z. B. Reisepass)

❷ Bestätigter internationaler Anschlussflug mit festem Flugdatum und Sitzplatz in ein Drittland oder -gebiet (einschließlich Hongkong und Macao) sowie Ausreise aus China innerhalb von 144 Stunden.

❸ Abreise- und Ankunftskarte.

Nach Prüfung und Bestätigung durch die Grenzkontrolle erhalten Touristen eine vorübergehende Einreisegenehmigung.

Wie wird die 144-Stunden-Frist genau berechnet?
Die Frist beginnt um 0:00 Uhr am Tag nach der Einreise. Mit der vorübergehenden Einreisegenehmigung können Touristen eine vorübergehende Unterkunft beziehungsweise Übernachtung in China anmelden.

[Beispiel] Herr B reist am 1. März um 7:00 Uhr über den Flughafen Shanghai nach China ein. Er darf bis zum 7. März um 23:59 Uhr in China bleiben.
*Touristen, die sich länger als 144 Stunden in China oder in anderen, von der Regelung nicht zugelassenen Regionen aufhalten, müssen bei der zuständigen Ein- und Ausreiseabteilung der Behörde für öffentliche Sicherheit eine andere vorgeschriebene vorübergehende Einreisegenehmigung beantragen.

Was ist zu beachten?
❶ Nach der Regelung für den 144-stündigen visumfreien Transit müssen Abreiseland und Zielland verschieden sein.
[Beispiel] Wenn Sie aus Amerika nach Guangzhou kommen und anschließend nach Amerika zurückfliegen, ist die 144-Stunden-Regelung nicht anwendbar.

❷ Achten Sie darauf, wo Sie sich nach der Einreise in China aufhalten dürfen.
Wenn Sie über einen Flughafen in Guangdong nach China einreisen, dürfen Sie jede Stadt in Guangdong besuchen.
Wenn Sie über einen Flughafen in Jiangsu, Zhejiang oder Shanghai einreisen, dürfen Sie sich ebenfalls in jeder Stadt innerhalb dieser drei Gebiete aufhalten.