Vorteile für Ausländer mit einer Daueraufenthaltserlaubnis in China
Der Daueraufenthaltsausweis für Ausländer (nachfolgend „Ausweis“) ist ein eigenständig verwendbares gesetzliches Identitätsdokument für Ausländer, denen das Recht auf dauerhaften Aufenthalt in China gewährt wurde. Inhaber des Ausweises sind berechtigt:
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I. grundsätzlich dieselben Rechte genießen und Pflichten tragen wie chinesische Staatsangehörige, ausgenommen politische Rechte sowie besondere gesetzlich oder durch Vorschriften festgelegte Rechte und Pflichten.
II. sich ohne zeitliche Begrenzung in China aufhalten und mit einem gültigen Reisepass und dem Ausweis ohne Visumformalitäten ein- und ausreisen; Ehepartner und Verwandte in gerader Linie können nach den einschlägigen Verfahren ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder den Ausweis beantragen.
III. Zollformalitäten für persönliche Gegenstände bei der Ein- oder Ausreise als dauerhaft Aufenthaltsberechtigter erledigen.
IV. in China arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis für Ausländer zu benötigen; bei Erfüllung der Voraussetzungen kann der Inhaber bei der Beantragung eines Ausweises für ausländische Experten, eines Zertifikats für nach China zurückkehrende oder China besuchende Fachkräfte sowie anderer beschäftigungs- und aufenthaltsbezogener Qualifikationsnachweise bevorzugt werden.
V. durch die Einbringung von Technologie oder Kapital ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung zu gründen oder mit rechtmäßig erworbenen Renminbi ausländische Direktinvestitionen in China vorzunehmen.
VI. bei einer Projektinvestition oder der Gründung eines Unternehmens mit ausländischer Beteiligung in China von vereinfachten Prüf- und Genehmigungsverfahren der zuständigen Behörden für Entwicklung und Reform, Handel, Industrie und Gewerbe, Devisen und anderer Stellen nach den einschlägigen Vorschriften zu profitieren.
VII. nach den einschlägigen Vorschriften die Bewertung beruflicher Titel zu beantragen und an entsprechenden Prüfungen teilzunehmen.
VIII. seinen Kindern die Teilnahme an der Pflichtschulbildung zu ermöglichen. Erfüllt der Inhaber die einschlägigen Voraussetzungen, soll die Bildungsbehörde am Wohnort die Einschulung oder den Schulwechsel nach dem Grundsatz „Schulbesuch in Wohnortnähe“ organisieren; außer den staatlich vorgesehenen Gebühren dürfen keine weiteren Kosten erhoben werden.
IX. den Ausweis als gültiges Identitätsdokument für Sozialversicherungsformalitäten verwenden. Wer in China arbeitet, hat nach dem Sozialversicherungsgesetz der Volksrepublik China Anspruch auf Sozialversicherung. Wer in China lebt, aber nicht arbeitet und die örtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann an den entsprechenden Sozialversicherungen teilnehmen, darunter der grundlegenden Kranken- und Rentenversicherung für Stadtbewohner, Sozialversicherungsleistungen beziehen und die Übertragung, Fortführung oder Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach den für inländische Stadtbewohner geltenden Regeln erledigen. Die Sozialversicherungsträger sollen die Verfahren vereinfachen und deren Abschluss erleichtern.
X. am Arbeitsort nach den Verwaltungsvorschriften für Wohnungsbaufonds in den Wohnungsbaufonds einzuzahlen und ihn zu nutzen sowie bei Wegzug die Mittel nach den einschlägigen Vorschriften abzuheben oder zu übertragen.
XI. nach den einschlägigen Vorschriften in China Wohneigentum zur eigenen Nutzung zu erwerben.
XII. Einkommensteuerpflichten nach chinesischen Gesetzen, Steuervorschriften und Steuerabkommen zu erfüllen.
XIII. bei Vorlage des Ausweises als Identitätsdokument hinsichtlich Bank-, Versicherungs-, Wertpapier-, Termin- und anderer Finanzdienstleistungen in China dieselben Rechte, Pflichten und statistischen Zuordnungen wie chinesische Staatsangehörige zu haben.
XIV. in China erzieltes Einkommen nach Erfüllung der Steuerpflicht und Erhalt einer Steuerzahlungsbescheinigung der Steuerbehörde in Fremdwährung umzutauschen und ins Ausland zu überweisen sowie bei Vorlage des Ausweises nach den einschlägigen Vorschriften Devisendienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
XV. beim Einkaufen, beim Erwerb von Eintrittskarten für Parks sowie andere Kultur- und Sportstätten und bei Ausgaben für Kultur, Unterhaltung, Geschäftsreisen und Ähnliches dieselbe Behandlung und dieselben Preise wie chinesische Staatsangehörige zu erhalten.
XVI. mit dem Ausweis innerhalb Chinas Flüge anzutreten, Bahntickets zu kaufen und in Hotels einzuchecken.
XVII. bei der erstmaligen Beantragung eines Führerscheins oder beim Umtausch eines ausländischen Kraftfahrzeugführerscheins in einen Führerschein der Volksrepublik China dieselbe Behandlung wie chinesische Staatsangehörige zu erhalten.
XVIII. die chinesische Staatsangehörigkeit zu beantragen oder wiederzuerlangen. Die Sicherheitsbehörden sollen den Antrag oder die Wiedererlangung nach den einschlägigen Verfahren zügig bearbeiten.
