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Das Verbraucherrecht in China

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Das Verbraucherrecht in China

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Nach dem Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz der Rechte und Interessen der Verbraucher haben Verbraucher folgende Rechte:

Artikel 7 Verbraucher haben beim Kauf und bei der Nutzung von Waren sowie beim Bezug von Dienstleistungen Anspruch auf Schutz ihrer persönlichen Sicherheit und ihres Eigentums.
Verbraucher dürfen verlangen, dass die von Unternehmen angebotenen Waren und Dienstleistungen die Anforderungen zum Schutz ihrer persönlichen Sicherheit und ihres Eigentums erfüllen.

Artikel 8 Verbraucher haben Anspruch auf wahrheitsgemäße Informationen über die von ihnen gekauften oder genutzten Waren und bezogenen Dienstleistungen.
Verbraucher dürfen von Unternehmen je nach Art der Ware oder Dienstleistung einschlägige Angaben verlangen, etwa zu Preis, Herstellungsort, Hersteller, Zweck, Funktion, Spezifikationen, Güteklasse, Hauptbestandteilen, Herstellungsdatum, Haltbarkeit, Prüfbescheinigung, Gebrauchsanleitung und Kundendienst sowie zu Inhalt, Ausführung und Gebühren von Dienstleistungen.

Artikel 9 Verbraucher haben das Recht auf freie Wahl von Waren oder Dienstleistungen.
Verbraucher dürfen Anbieter von Waren oder Dienstleistungen, Warenarten und Formen der Leistungserbringung frei wählen und selbst entscheiden, ob sie bestimmte Waren kaufen oder bestimmte Dienstleistungen annehmen.
Bei der freien Wahl von Waren oder Dienstleistungen haben Verbraucher das Recht, zu vergleichen, zu prüfen und auszuwählen.

Artikel 10 Verbraucher haben Anspruch auf fairen Handel.
Beim Kauf von Waren oder Bezug von Dienstleistungen haben Verbraucher Anspruch auf faire Geschäftsbedingungen, darunter Qualitätssicherung, angemessene Preise und korrekte Mengenangaben. Zwangsgeschäfte von Unternehmen dürfen sie ablehnen.

Artikel 11 Verbraucher, deren persönliche Sicherheit oder Eigentum infolge des Kaufs oder der Nutzung von Waren beziehungsweise des Bezugs von Dienstleistungen beeinträchtigt wird, haben nach Maßgabe des Gesetzes Anspruch auf Entschädigung.

Artikel 12 Verbraucher haben das Recht, nach Maßgabe des Gesetzes gesellschaftliche Organisationen zum Schutz ihrer legitimen Rechte und Interessen zu gründen.

Artikel 13 Verbraucher haben Anspruch auf Informationen über Konsum und den Schutz ihrer Rechte und Interessen.
Verbraucher sollen sich die erforderlichen Kenntnisse und Anwendungsfähigkeiten für benötigte Waren oder Dienstleistungen aneignen, Waren sachgerecht nutzen und ihr Bewusstsein für den Selbstschutz stärken.

Artikel 14 Beim Kauf und bei der Nutzung von Waren sowie beim Bezug von Dienstleistungen haben Verbraucher Anspruch auf Achtung ihrer Würde und ethnischen Gebräuche sowie auf den gesetzlich vorgesehenen Schutz personenbezogener Daten.

Artikel 15 Verbraucher haben das Recht, Waren und Dienstleistungen sowie den Schutz der Verbraucherrechte und -interessen zu überwachen.
Verbraucher haben das Recht, Verletzungen ihrer Rechte und Interessen sowie rechtswidrige Handlungen oder Pflichtverletzungen staatlicher Stellen und ihrer Bediensteten beim Verbraucherschutz zu melden und gerichtlich geltend zu machen. Sie dürfen außerdem Kritik und Vorschläge zum Schutz der Verbraucherrechte und -interessen vorbringen.