So beantragen Sie ein Z-Visum
Ein Z-Visum wird Personen erteilt, die in China arbeiten möchten.
Visumantragsteller sollten sich bei der Antragstellung in ihrem Heimatland und nicht auf dem chinesischen Festland befinden.
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Antragsunterlagen
1. Reisepass
Originalreisepass mit mindestens einer freien Visumseite und einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten.
2. Reisepasskopie
Eine Kopie der Datenseite und der Seite mit dem Passfoto.
3. Visumantragsformular
Ein wahrheitsgemäß, richtig und vollständig ausgefülltes Visumantragsformular (Formular V.2013).
Das Antragsformular muss in schwarzen Großbuchstaben ausgefüllt werden. Handschriftliche Antragsformulare werden nicht akzeptiert.
4. Foto
Ein aktuelles farbiges Passfoto vor hellem Hintergrund.
5. Belege
Eines der folgenden Dokumente:
1) Von den chinesischen Behörden für Personalwesen und soziale Sicherheit ausgestellte Beschäftigungserlaubnis für Ausländer der Volksrepublik China. Bei einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von höchstens 90 Tagen ist eine Genehmigung für die kurzfristige Beschäftigung von Ausländern in der Volksrepublik China vorzulegen. Das Visum muss vor dem in der Genehmigung angegebenen Arbeitsbeginn beantragt werden; gearbeitet werden darf nur innerhalb des dort genannten Zeitraums.
2) Vom Staatlichen Amt für ausländische Experten ausgestellte Arbeitserlaubnis für ausländische Experten in China.
3) Von der chinesischen Industrie- und Handelsverwaltung ausgestellte Registrierungsbescheinigung für ständige Repräsentanzen ausländischer Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Regionen.
4) Von den chinesischen Kulturbehörden ausgestellte Genehmigung für kommerzielle Auftritte. Bei einer vorgesehenen Auftrittsdauer von höchstens 90 Tagen ist eine Genehmigung für die kurzfristige Beschäftigung von Ausländern in der Volksrepublik China vorzulegen. Das Visum muss vor dem in der Genehmigung angegebenen Auftrittsbeginn beantragt werden; auftreten dürfen Sie nur innerhalb des dort genannten Zeitraums.
6. Früherer chinesischer Reisepass oder früheres chinesisches Visum
Wer früher die chinesische Staatsangehörigkeit besaß und mit einem neuen Reisepass ein chinesisches Visum beantragt, muss das Original und eine Kopie der Datenseite des letzten chinesischen Reisepasses oder eine Kopie des früheren chinesischen Visums im vorherigen ausländischen Reisepass einreichen.
Weicht der Name im aktuellen Reisepass von dem im früheren Reisepass ab, muss zusätzlich ein amtlicher Nachweis über die Namensänderung eingereicht werden.
Besondere Hinweise
● Der Antragsteller ist für die Echtheit der eingereichten Reisepässe, Antragsformulare, Fotos und sonstigen Unterlagen einschließlich Kopien verantwortlich.
Auf Verlangen der Konsularbeamten sind weitere Unterlagen vorzulegen oder ist ein persönliches Gespräch wahrzunehmen.
Falsche, irreführende oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Visums oder zur Verweigerung der Einreise nach China führen.
● Konsularbeamte entscheiden, ob ein Visum erteilt wird, und legen dessen Gültigkeit, Aufenthaltsdauer und Zahl der Einreisen fest.
● Inhaber eines Z-Visums müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der Ein- und Ausreiseverwaltung der örtlichen Sicherheitsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer beantragen.
※ Diese Angaben können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
