M-Visum: Was es ist und wie man es beantragt
Ein M-Visum wird Personen erteilt, die für Geschäfts- und Handelsaktivitäten nach China reisen.
Visumantragsteller sollten sich bei der Antragstellung in ihrem Heimatland und nicht auf dem chinesischen Festland befinden.
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Antragsunterlagen
1. Reisepass
Originalreisepass mit mindestens einer freien Visumseite und einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten.
2. Reisepasskopie
Eine Kopie der Datenseite und der Seite mit dem Passfoto.
Wenn Ihr früherer Reisepass ein gültiges chinesisches Visum enthält, die persönlichen Daten im neuen und früheren Reisepass übereinstimmen und Ihr Reisezweck dem im Visum genehmigten Zweck entspricht, können Sie mit beiden Pässen gemeinsam nach China einreisen, ohne das Visum in den neuen Pass „übertragen“ zu lassen. Andernfalls müssen Sie ein neues Visum beantragen und die Visumgebühr entrichten.
3. Visumantragsformular
Ein wahrheitsgemäß, richtig und vollständig ausgefülltes Visumantragsformular (Formular V.2013).
Das Antragsformular muss in schwarzen Großbuchstaben ausgefüllt werden. Handschriftliche Antragsformulare werden nicht akzeptiert.
4. Foto
Ein aktuelles farbiges Passfoto vor hellem Hintergrund.
5. Einladungsschreiben
Einladung zu einer Handelsmesse oder ein anderes Einladungsschreiben eines zuständigen Handelspartners, einer Organisation oder einer Person. Das Einladungsschreiben sollte Folgendes enthalten:
1) Angaben zum Antragsteller (vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.)
2) Angaben zum geplanten Besuch (Reisezweck, An- und Abreisedatum, zu besuchende Orte, Beziehung zwischen dem Antragsteller und der einladenden Organisation oder Person, Finanzierung der Ausgaben)
3) Angaben zur einladenden Organisation oder Person (Name, Telefonnummer, Anschrift, Dienstsiegel, Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder der einladenden Person)
6. Früherer chinesischer Reisepass oder früheres chinesisches Visum
Wer früher die chinesische Staatsangehörigkeit besaß und mit einem neuen Reisepass ein chinesisches Visum beantragt, muss das Original und eine Kopie der Datenseite des letzten chinesischen Reisepasses oder eine Kopie des früheren chinesischen Visums im vorherigen ausländischen Reisepass einreichen.
Weicht der Name im aktuellen Reisepass von dem im früheren Reisepass ab, muss zusätzlich ein amtlicher Nachweis über die Namensänderung eingereicht werden.
Besondere Hinweise
● Der Antragsteller ist für die Echtheit der eingereichten Reisepässe, Antragsformulare, Fotos und sonstigen Unterlagen einschließlich Kopien verantwortlich.
Auf Verlangen der Konsularbeamten sind weitere Unterlagen vorzulegen oder ist ein persönliches Gespräch wahrzunehmen.
Falsche, irreführende oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Visums oder zur Verweigerung der Einreise nach China führen.
● Konsularbeamte entscheiden, ob ein Visum erteilt wird, und legen dessen Gültigkeit, Aufenthaltsdauer und Zahl der Einreisen fest.
※ Die Angaben können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
