Um die Ausstellung und Prüfung von Visa und Aufenthaltsdokumenten für Ausländer effizienter zu gestalten und deren Sicherheitsmerkmale zu verbessern, beschloss die Nationale Einwanderungsbehörde, neue Versionen von drei Dokumentarten einzuführen: Visa für Ausländer, Gruppenvisa und Aufenthaltserlaubnisse für Ausländer.
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1. Die Aus- und Einreisebehörden der nationalen Organe für öffentliche Sicherheit beginnen am 1. Juni 2019 mit der Ausgabe der neuen Version.
Gleichzeitig wird die Ausgabe der bisherigen Versionen von Visa, Touristenvisa für Sonderwirtschaftszonen, Gruppenvisa und Aufenthaltserlaubnissen für Ausländer eingestellt.
Touristenvisa für Sonderwirtschaftszonen werden in der neuen Visumversion ausgestellt.
2. Die neuen Versionen der drei Dokumentarten verwenden mehrere physische Fälschungsschutztechnologien.
Die neuen Visa und Aufenthaltserlaubnisse für Ausländer können mit Farbfotos der Inhaber bedruckt werden.
3. Mit den neuen Versionen von Visum, Gruppenvisum und Aufenthaltserlaubnis bleiben Antragsvoraussetzungen, Antragswege, Genehmigungsverfahren, Gebühren und weitere Bedingungen unverändert.
Vor dem 1. Juni ausgestellte Dokumente können innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer weiterhin normal verwendet werden.
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