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Warum Sie befragt werden, kein Visum erhalten oder von China ausgeschlossen werden können

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Warum Expats befragt, Visa verweigert oder an der Ausreise aus China gehindert werden können
Beim Visumantrag, bei der Einreise und sogar bei der Ausreise aus China sorgen sich Ausländer möglicherweise um negative Situationen, die auftreten könnten.

Offizieller WeChat-Account: ExpatRights
ExpatRights.org

Die folgenden Themen beruhen auf dem Gesetz der Volksrepublik China über die Verwaltung der Ein- und Ausreise.

- Ausländergruppen, die befragt werden können
- Ausländergruppen, denen ein Visum verweigert werden kann
- Ausländergruppen, denen die AUSREISE aus China untersagt werden kann
- Rechte von Ausländern
Diese Ausländergruppen werden bei einem Visumantrag befragt –
Unter einem der folgenden Umstände muss eine ausländische Person auf Verlangen der Visumbehörde im Ausland zu einem Gespräch erscheinen:
(1) Die antragstellende Person beantragt die Einreise nach China zum Zweck des Aufenthalts;
(2) Angaben zur Identität der antragstellenden Person oder zu ihrem Einreisezweck müssen weiter geprüft werden;
(3) Gegen die antragstellende Person wurde bereits die Einreise nach China verweigert oder eine fristgebundene Ausreise angeordnet; oder
(4) Andere Fälle, in denen ein Gespräch erforderlich ist.
Diesen Ausländergruppen kann ein Visum verweigert werden –
Unter einem der folgenden Umstände darf einer ausländischen Person kein Visum erteilt werden:
(1) Die ausländische Person wurde gerichtlich abgeschoben oder behördlich zurückgeführt, und die festgelegte Wiedereinreisesperre ist noch nicht abgelaufen;
(2) Die ausländische Person leidet an einer schweren psychischen Störung, ansteckender Lungentuberkulose oder einer anderen Infektionskrankheit, die die öffentliche Gesundheit erheblich gefährden kann;
(3) Die ausländische Person könnte Chinas nationale Sicherheit und Interessen beeinträchtigen, die öffentliche Ordnung stören oder andere Rechtsverstöße beziehungsweise Straftaten begehen;
(4) Die ausländische Person macht im Visumverfahren falsche Angaben oder kann keine ausreichenden Mittel für alle notwendigen Ausgaben während ihres Aufenthalts in China nachweisen;
(5) Die ausländische Person kann die von der Visumstelle verlangten Unterlagen nicht vorlegen; oder
(6) Andere Umstände, unter denen die Visumstelle die Erteilung eines Visums für unangemessen hält.
Die Erteilung von Visa ist Ausdruck staatlicher Souveränität. Ein souveräner Staat kann ausländischen Personen die Einreise nach eigenem Ermessen gestatten oder verweigern. Visumstellen müssen Antragstellern daher die Gründe für eine Ablehnung nicht erläutern.
Diesen Ausländergruppen kann die AUSREISE aus China untersagt werden –
Unter einem der folgenden Umstände dürfen Ausländer China nicht verlassen:
(1) Personen, die zu einer noch nicht vollständig vollstreckten Strafe verurteilt wurden oder Verdächtige beziehungsweise Angeklagte in Strafverfahren sind; ausgenommen sind Verurteilte, die nach einschlägigen Abkommen zwischen China und anderen Staaten überstellt werden;
(2) Personen sind an noch nicht abgeschlossenen Zivilverfahren beteiligt und dürfen aufgrund einer Entscheidung des Volksgerichts China nicht verlassen;
(3) Personen befinden sich mit der Zahlung von Arbeitsentgelt im Rückstand und dürfen aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Abteilungen des Staatsrats oder der Volksregierungen von Provinzen, autonomen Gebieten oder regierungsunmittelbaren Städten nicht ausreisen; oder
(4) Andere Fälle, in denen die Ausreise nach Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften nicht gestattet ist.
Die gesetzlichen Rechte von Ausländern im Überblick –
Die rechtmäßigen Rechte und Interessen von Ausländern in China werden durch die Gesetze geschützt.

Ausländer in China müssen die chinesischen Gesetze einhalten und dürfen weder Chinas nationale Sicherheit gefährden noch öffentliche Interessen schädigen oder die gesellschaftliche und öffentliche Ordnung stören.

Wie oben erläutert, ist die Erteilung von Visa Ausdruck staatlicher Souveränität. Ein souveräner Staat kann ausländischen Personen die Einreise nach eigenem Ermessen gestatten oder verweigern. Visumstellen müssen Antragstellern daher die Gründe für eine Ablehnung nicht erläutern.